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Aktualisiert am 21.01.2009 - 18:39 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Bundestag verabschiedet Erbschaftsteuerreform

Bundestag verabschiedet Erbschaftsteuerreform
Das Erbschaftsteuerreformgesetz sieht neben höheren Freibeträgen den Ansatz des Betriebsvermögens mit dem Verkehrswert vor. Eine Steuerbefreiung ist von bestimmten Wohlverhaltensregeln wie einer Betriebsfortführung abhängig. Unternehmer dürfen dabei wählen, ob sie das begünstigte Vermögen zu 85 Prozent nach einer Haltefrist von sieben Jahren oder nach zehn Jahren zu 100 Prozent steuerfrei stellen wollen.

Nach den nun verabschiedeten Regelungen bleibt das selbst bewohnte Haus auch im Erbfall unabhängig vom Wert steuerfrei, wenn es an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner vererbt wird und der Nachfolger anschließend noch mindestens zehn Jahre darin wohnt. Das Gleiche gilt für Kinder, in diesem Fall allerdings beschränkt auf eine Fläche von 200 Quadratmetern.

„Die Nachbesserungen, insbesondere die komplette Freistellung von der Erbschaftsteuer, sind mit zu hohem bürokratischem und finanziellem Aufwand für die Familienunternehmen verbunden", kommentierte Jürgen R. Thumann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Immerhin sei das beschlossene Gesetz besser als sein Entwurf und eine mehr als drei Jahre andauernde Diskussion werde damit endlich beendet.

Der Bundestag stimmte dem Gesetz mit 386 zu 168 Stimmen zu. Finanzminister Peer Steinbrück sagte während der Debatte, das bisherige Steueraufkommen von gut 4 Milliarden Euro pro Jahr für die Länder bleibe erhalten. Es sei gerecht, dass Erben großer Vermögen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitrügen.

Am 5. Dezember soll der Bundesrat der Reform zustimmen. Damit könnte die Reform voraussichtlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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