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Bundesverband der Rechtsberater: Versicherungsmakler können keine Rechtsberater sein

Kampf um die Lizenzvergabe <br>Quelle: Fotolia
Kampf um die Lizenzvergabe
Quelle: Fotolia
Der BRBZ hat ein Verbotsverfahren gegen die Mercer Deutschland GmbH zur Ausübung von Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingeleitet. Ziel: Die nach Auffassung des Verbandes rechtsfehlerhaft erteilte Zulassung zum Rentenberater nach den Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) soll zurückgenommen werden.

Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Mercer berät unter anderem Unternehmen rund um die betriebliche Altersversorgung, Vergütung, Human Capital Strategie, M&A und Investments. Mercer hatte am 8. Juni beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Erlaubnis zur Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beantragt und am 29. Juli erhalten.

Die Mercer Deutschland GmbH teilte auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com mit, ein entsprechender Verbotsantrag liege dem Unternehmen derzeit nicht vor. Auch eine Rückfrage beim OLG Frankfurt am Main ergab, dass ein derartiger Antrag nicht bekannt sei. „Vor diesem Hintergrund können wir den Vorgang derzeit weder bestätigen noch kommentieren“, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.

BRBZ sieht Interessenkonflikte Laut der Rechtsauffassung des BRBZ dürfen Rechtsanwälte und Rentenberater nicht gleichzeitig auch Versicherungsmakler sein. Der Verband erkennt darin einen Interessenkonflikt, da ein Rentenberater als Organ der Rechtspflege keine widerstreitenden Interessen vertreten darf.

Die Argumentationslinie des Rechtsberaterverbandes: Wer als Makler Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte neben der Rentenberatung vermittelt, sieht sich in einem Dilemma: Die Interessen des Kunden an einer unabhängigen Beratung kollidieren mit den Interessen des Versicherungsvermittlers am Erhalt einer Provision für die Vermittlungstätigkeit. Ob der Rentenberater dabei als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler tätig wird, sei irrelevant, denn in beiden Fällen erhält er von Seiten der Versicherer Provisionen. Es bestehe daher in beiden Fällen grundsätzlich eine Interessenkollision.

Wie Mercer Deutschland bestätigte, habe man mit dem Antrag beim Oberlandesgericht Farnkfurt gleich mehrere qualifizierte Personen, die aufgrund ihrer Qualifikation und Fachkenntnis Gewähr für eine unabhängige und kompetente Beratung auf dem Gebiet der Rentenberatung bieten, benannt.

„Es entspricht unserem professionellen Verständnis, dass wir auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung eine umfassende und gleichzeitig unabhängige Beratung unserer Kunden gewährleisten. Dieses Selbstverständnis sehen wir unter anderem durch die Registrierung als Rentenberater beim OLG Frankfurt am Main bestätigt“, so Peter Doetsch, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs betriebliche Altersversorgung bei Mercer Deutschland GmbH.

Weitere Verfahren noch anhängig Der BRBZ führt bereits in einem ähnlichen Fall berufsrechtliche Verbotsverfahren gegen die Febs Consulting GmbH und die Febs Consulting Rentenberatung GmbH vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München II, damit auch die in diesen Fällen erteilten Rentenberaterzulassungen zurückgenommen werden.

Rechtsanwalt Volker Römermann, der den BRBZ in den Verfahren vertritt, erklärte: „Es ist absolut inakzeptabel, dass die Zulassungsverfahren zur Rechts- und Rentenberatung durch die zuständigen Zulassungsbehörden zum Teil derart nachlässig gehandhabt werden, dass Versicherungsmakler – trotz klarer Verbotslage – mancherorts faktisch zur Rechtsberatung zugelassen werden können.“ Man werde diesem Zustand nachhaltig entgegenwirken und „notfalls auch durch alle Instanzen ziehen, damit gesetzeskonforme Entscheidungen im Zulassungsverfahren getroffen werden.“

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