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Bundesverband der Rentenberater „Fragwürdiger Tipp der Stiftung Warentest“

Von in AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten
Aktenordner zu Renten: Versicherte sollten gut vorbereitet zu einem Beratungstermin gehen, um ihre Altersvorsorge zu planen.
Aktenordner zu Renten: Versicherte sollten gut vorbereitet zu einem Beratungstermin gehen, um ihre Altersvorsorge zu planen. | Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Anke Voss, Bundesverbandes der Rentenberater

Die Berater der gesetzlichen Rentenversicherung haben bei einem verdeckten Test der Stiftung Warentest eine schwache Leistung gezeigt, berichten die Verbraucherschützer aktuell. In der Verbandszeitung Finanztest werben sie für ihre Checklisten und Erfassungsbögen. Deren Ziel sei es, dass die Konsumenten „so viel über ihre Renten wissen, dass sie die Erklärungen der Mitarbeiter einordnen und kritisch nachfragen können“.

Bei den Lesern werde so der Eindruck erweckt, sie könnten fast ohne sachkundige Beratung ihre Ansprüche verstehen und durchsetzen, kommentiert Anke Voss. „Das ist doch etwas zu simpel dargestellt“, so die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater weiter. „Wir empfehlen auch, gut vorbereitet und mit allen Unterlagen zum Gespräch zu gehen, aber niemand wird mit einer Checkliste allein zum Experten.“

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Der von Voss geführte Verband ist die Berufsorganisation der unabhängig tätigen Rechtsberater in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge, die ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse wie Anwälte vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten können. „Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung und auch keine Finanzmakler.“

Wenig Zeit für Beratungsgespräche

„Die geschilderten Erlebnisse decken sich größtenteils mit unseren Beobachtungen.“, bestätigt Voss die Kritik der Stiftung Warentest. Als Ursache nennt sie eine hohe Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter der Behörde, die sich kaum noch Zeit für Gespräche nehmen könnten. „So haben viele Versicherte hinterher mehr Fragen als vorher.“ Die Rentenberater könnten oft nur per Untätigkeitsklage dafür sorgen, dass Fälle weiter bearbeitet werden.

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