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Bundesverfassungsgericht prüft Basistarif

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit den Klagen der privaten Krankenversicherer (PKV) zur Gesundheitsreform. Auf dem Prüfstand steht dabei insbesondere der neue Basistarif, den die PKV-Anbieter ab 2009 im Programm haben müssen.

Hintergrund des Basistarifs ist die mit der Gesundheitsreform eingeführte Bürgerpflicht, sich krankenzuversichern. Für gesetzlich Versicherte gilt diese Pflicht schon seit April 2007, ehemals privat Versicherte müssen ab Januar wieder in die PKV – dafür ist der Basistarif da. Abweisen dürfen die Privaten dabei keinen Versicherten, Risikozuschläge erheben aber auch nicht. Nicht kostendeckend, monieren die Versicherer. „Das müssen unsere krankenvollversicherten Kunden über Umlagen mitfinanzieren“, sagt etwa Allianz-Kranken-Chef Ulrich Rumm. Und das sei nicht rechtens.

Weiterer Stein des Anstoßes: Seit April 2007 dürfen die Gesetzlichen Wahltarife anbieten, die in den Bereich der PKV hineinragen. Dazu gehören etwa die Kostenerstattungstarife. Sie sehen Leistungen wie die Behandlung durch einen Chefarzt oder die Unterbringung im Ein- bis Zweibettzimmer im Krankenhaus vor.

Wettbewerbswidrig seien die Tarife, wettern die Privaten, denn: „Die gesetzlichen Kassen sind als Sozialversicherungen von der Steuer befreit. Sie müssen keine Altersrückstellungen bilden und nicht die geltenden strengen Vorgaben hinsichtlich der Beitragskalkulation beachten. Sie agieren hier aber als Gewerbebetriebe und haben gegenüber den privaten Versicherungsunternehmen massive, nicht zu rechtfertigende Vorteile“, so der Verband der privaten Krankenversicherer.

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