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Bundesverfassungsgericht sagt Ja zum Rettungsfonds ESM

in MärkteLesedauer: 1 Minute
Der Bundestag muss nun nicht noch einmal über den ESM-Vertrag entscheiden, Bundespräsident Joachim Gauck darf die entsprechenden Gesetze also  unterschreiben. Der ESM wird seine Arbeit vermutlich im Oktober aufnehmen.

Die Auflagen hat das Bundesverfassungsgericht gering gehalten. Das Gericht fordert nur, dass die bisherige deutsche Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung Deutschlands, genauer des deutschen Vertreters im ESM-Gouverneursrat, nicht weiter erhöht werden darf. Die Haushaltsautonomie des Bundestages müsse gewahrt sein. Artikel 5, Absatz 6 des ESM-Vertrags sieht diese Regel aber sowieso vor.

Außerdem muss der Bundestag einer Erhöhung des Haftungsrahmens zustimmen. Auch das war bisher geltende Praxis gewesen.

Der Dax schoss nach der Urteilsverkündung kurzfristig über die 7.400-Punkte-Marke. Aktuell liegt er bei 7.376 Punkten (Stand: 12.27h).

Über den ESM haften die Kernstaaten der Währungsunion faktisch für einen Teil der Staatsschulden der Problemländer. „Da die Latte für eine Erhöhung des ESM-Haftungsrahmens nach dem Urteil hoch liegt, dürften die europäischen Politiker weiter Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB) ausüben, zukünftig in großem Stil Anleihen der Peripherieländer zu kaufen und den ESM so zu entlasten“, heißt es in einem Kommentar der Commerzbank zum Urteil.

Eine lockere EZB-Geldpolitik, ein weicher Euro sowie eine höhere Inflation dürften  Wettbewerbsdruck von den Peripherieländern nehmen und die Währungsunion für mehrere Jahre stabilisieren, glauben die Commerzbank-Volksworte weiter. Ein Austritt Italiens oder Spaniens sei damit auf Sicht der nächsten Jahre sehr unwahrscheinlich.
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