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Aktualisiert am 31.03.2020 - 12:45 Uhrin MärkteLesedauer: 2 Minuten

Bundesweite Razzien Neun Beschuldigte im Frankfurter Cum-Ex-Ermittlungsverfahren

Die Behörden hätten vor zwei Tagen Wohnungen sowie Büros mehrerer Gesellschaften durchsucht, erklärte Alexander Badle, ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Er nannte weder die Namen der Beschuldigten noch der Unternehmen.

Die Beschuldigten hätten zu Unrecht versucht, Steuern in Höhe von insgesamt 43 Millionen Euro erstattet zu bekommen, so die Staatsanwaltschaft. Die Deutsche Bank hatte am Dienstag mitgeteilt, ihre Büros in Frankfurt seien durchsucht worden. Die Ermittlungen richteten sich gegen Kunden der Bank, nicht gegen Mitarbeiter, erklärte das Kreditinstitut.

Mehrere ehemalige Mitarbeiter der Bank, die ein eigenes Unternehmen für solche Geschäfte gegründet hätten, seien unter den Verdächtigen, so Norbert Gatzweiler, ein Anwalt für einen weiteren Beschuldigten. Gegen seinen Mandanten, den Steuerrechtsanwalt Hanno Berger, wird seit 2012 ermittelt, weil er Rechtsgutachten zu diesen Geschäften abgegeben hatte. Die Transaktionen seien damals legal gewesen und Berger habe sich nicht zuschulden kommen lassen, erklärte Gatzweiler.

Die Razzien vom Dienstag fanden im gesamten Bundesgebiet statt, erläutert Badle. Die Verdächtigen hatten Steuererstattungen für Transaktionen aus dem Jahr 2008 beantragt. Die Steuerbehörden hatten dies aber abgelehnt, so Balde.

Bei den Cum-Ex-Transaktionen wurde eine Lücke im deutschen Steuerrecht ausgenutzt, die es ermöglichte, dass ein Leerverkäufer und der tatsächliche Inhaber der Aktien beide Steuererstattungszahlungen auf Dividenden geltend machen konnten. In einigen Fällen wurden für die gleiche Dividendenzahlung bis zu fünf Erstattungsanträge gestellt. Dabei nutzten die Investoren Steuerbescheinigungen, die die Depotbanken ausgestellt hatten. Im Jahr 2012 wurde die Regelung geändert und der Praxis ein Riegel vorgeschoben.

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