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Bußgeld von bis zu 100.000 Euro Berlin geht gegen Airbnb-Vermieter vor

Das Internetportal Airbnb listet in der Hauptstadt knapp 17.300 Unterkünfte. Geht es nach dem Berliner Senat, sind die meisten Vermietungen vom 1. Mai an illegal. Dann endet in Berlin die zweijährige Übergangszeit des sogenannten Zweckentfremdungsgesetzes. Dieses verbietet, die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten. Auch beinhaltet das Gesetz, das Online-Vermittlungsportale wie Airbnb verpflichtet sind, den Behörden Auskunft über die Vermieter zu geben.

Der Grund: Die Politik macht das unkontrollierte Vermieten von normalen Wohnungen an Touristen für steigende Mieten und fehlenden Wohnraum in Berlin verantwortlich. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, muss laut Gesetz mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Mitte März hatte das Berliner Abgeordnetenhaus diese Summe festgesetzt und damit noch einmal kräftig erhöht - zuvor lag die geplante Maximalstrafe bei 50.000 Euro.

Die Größenordnung des Bußgelds dient dabei aber wohl vor allem der Abschreckung. Denn was das geltende Gesetz genau verbietet und welche Ausnahmen möglich sind, ist noch nicht geklärt. Klar ist bislang nur: Mieter von Ferienwohnungen haben weiterhin nichts zu befürchten. Bußgelder und Verbote betreffen ausschließlich den Vermieter.

Auch Juristen fragen sich, was es bedeutet, dass eine Sondererlaubnis bei „öffentlichem Interesse" oder „schutzwürdigem privaten Interesse" erteilt werden muss. Es wird sogar angezweifelt, ob das Gesetz überhaupt mit der Berliner Verfassung in Einklang steht. Die Berliner Opposition fragt sich zudem, wie die Verwaltung das Verbot ab Mai durchsetzen soll. Die angekündigten Stellen würden nicht genügen, um Anträge zu bearbeiten und Wohnungen zu überprüfen.

Die Berliner Bezirke, die das Gesetz umsetzen müssen, reagieren unterschiedlich. Einige haben Anbietern von Ferienwohnungen wohl bereits vertraglich zugesichert, kein Bußgeld zu verhängen, bis gerichtlich geklärt ist, was das Gesetz bedeutet. Andere, wie der Bezirk Mitte wollen von Anfang durchgreifen und wenn möglich gar keine Sondergenehmigungen erteilen. Der dortige Stadtrat für Bürgerdienste Stephan von Dassel (Grüne) kündigte im „Tagesspiegel“ an, 95 Prozent der Anträge abzulehnen.

Der Wohnungsvermittler Airbnb führte zu dem Gesetz eine repräsentative Umfrage in Berlin durch. Ergebnis: Mehr als 70 Prozent der Berliner würden die Strafen für Anbieter von Ferienwohnungen ablehnen.

Auch schickten die US-Amerikaner ihren PR-Chef Christopher Lehane nach Berlin. Er sprach mit dem Berliner Staatssekretär für Wohnen, Engelbert Lütke Daldrup. Dieser erklärte nach dem Gespräch: „Wir halten am Zweckentfremdungsverbot und den jüngst vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossenen Gesetzesverschärfungen fest.“

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