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BVI-Chef Thomas Richter über Regulierung „Das Nach-unten-Delegieren muss ein Ende haben“

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI
DAS INVESTMENT: Gerade wurde bekannt, dass MiFID II verschoben wurde – sind Sie traurig darüber?

Thomas Richter: Im Gegenteil. Wir sind froh, weil wir es gefordert haben. Der Umsetzungszeitplan bis zum 3. Januar 2017 war nicht zu halten. Alle, die die Regeln anwenden müssen, wissen noch nicht, was sie programmieren sollen. Die EU-Kommission hat bis heute keine Level-II-Maßnahmen vorgelegt, also keine konkreten Umsetzungsbestimmungen.

Halten Sie den neuen Zeitrahmen für realistisch?

Thomas Richter: Ja. Immerhin ist es ein Jahr mehr. Und es sind ja auch schon Vorarbeiten gemacht worden. Allerdings muss die Kommission jetzt endlich liefern.

Sie haben die Regulierungsmaßnahmen mit einem Eisberg verglichen, dessen oberer Teil die EU-Richtlinien und Verordnungen sind, die aus dem Wasser ragen. Unter der Wasseroberfläche liegen aber noch etliche Umsetzungsmaßnahmen. Können Sie das bitte erläutern?

Thomas Richter: Wir müssen unterscheiden zwischen der politischen und der Verwaltungsebene. Die politische Ebene ist der Gesetzgeber wie der Bundestag und Bundesrat, sowie das EU-Parlament und der EU-Rat. Die Politik hat in den vergangenen fünf Jahren 39 Richtlinien und Verordnungen verabschiedet, die für die Fondsbranche relevant sind. Das ist viel, aber es gibt positive Signale, dass es in dieser Fülle nicht weitergeht. Denn inzwischen haben viele Finanzpolitiker erkannt, dass die erlassenen Gesetze nun erst einmal auf ihre Wirkung untersucht werden sollten. Anders ist es jedoch auf der Verwaltungsebene. Da reden wir von Behörden und Beamten, nicht von gewählten Politikern.

Welche Behörden meinen Sie genau?

Thomas Richter: BaFin, ESMA, EZB, EIOPA und EBA. Sie haben die Aufgabe, die Richtlinien und Verordnungen mit Ausführungsbestimmungen zu konkretisieren. Denn nicht jedes Detail kann im Gesetz geregelt werden. Allerdings ist durch untergesetzliche Vorschriften ein Wildwuchs an Regeln entstanden. In Zahlen heißt das: Seit 2011 wurden 537 Durchführungsmaßnahmen, Leitlinien und Empfehlungen veröffentlicht. Diese kaum überschaubare Menge führt teilweise sogar zu Widersprüchen zu dem, was die Politik entschieden hat, und zu unbeabsichtigten Nebenwirkungen.

Es ist doch aber so angelegt, dass die Behörden im Nachgang konkretisieren sollen.

Thomas Richter: Das stimmt. Wir sagen auch nicht, dass die Behörden ihr Mandat überschreiten und rechtswidrig handeln. Wir sagen: Der Prozess ist falsch. Den Behörden sind zu viele Aufgaben übertragen worden. Deswegen müssen diese Aufgaben beschränkt werden.

Von wem sollen die Aufgaben dann geregelt werden?


Thomas Richter: Von der Politik und der EU-Kommission. Dieses Nach-unten-Delegieren muss ein Ende haben. Denn je weiter sie nach unten delegieren, desto undemokratischer wird es.

Aber Sie meinen doch, dass man sich hier quasi totregulieren würde, wenn man alles der Politik überließe.

Thomas Richter: Nicht ganz. Wir wollen weder die Behörden abschaffen noch alles zurück auf Level 1 verlagern. Wir fordern, dass die Zahl der Ermächtigungen zum Erlass technischer Level-2-Vorschriften deutlich beschränkt wird. Die Unübersichtlichkeit und die Flut an Detailvorschriften bewirken ein Durcheinander: Es haben zu viele Köche die Finger im Brei. In Deutschland haben wir außerdem das Problem, dass EU-Vorgaben oft wörtlich ausgelegt werden. Andere nationale Aufsichtsbehörden in Europa sind wesentlich flexibler.

Auch bei der Investmentbesteuerung steht eine Reform an. Wie finden Sie die Pläne?


Thomas Richter: Der Referentenentwurf ist ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zum Diskussionsentwurf. Gleichwohl sehen wir in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf. Die bislang steuerfreie Ausschüttung von Immobiliengewinnen außerhalb der 10-Jahres-Frist sollte beibehalten werden. Jedenfalls sollte ein Wegfall den Privatanleger nicht belasten. Nachbesserungsbedarf sehen wir auch bei den neuen administrativen Anforderungen. Hier drohen den Fondsgesellschaften durch einen höheren Verwaltungsaufwand bei den Erstattungsverfahren und in der Buchführung Mehrbelastungen in dreistelliger Millionenhöhe. Außerdem sollten Fonds bei der Besteuerung deutscher Dividenden bis Ende 2017 grundsätzlich nicht mit Kapitalertragsteuer belastet werden.

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