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BVI-Chef über den Anlegerschutz: „Was bleibt, ist Wettbewerbsverzerrung“

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI
DAS INVESTMENT.com: Der BVI hat sich für Anbieter von geschlossenen Fonds geöffnet. Gibt es schon regen Zuspruch?

Thomas Richter: Wir haben uns auch für ausländische Asset Manager geöffnet. Aus beiden Gruppen haben sich einige nach unserem Leistungsspektrum und den Mitgliedsbeiträgen erkundigt.

DAS INVESTMENT.com: Sind einzelne Gespräche bereits so weit fortgeschritten, dass Sie eine Mitgliedschaft im BVI erwarten?

Richter: Dafür ist es noch zu früh. Viele Unternehmen beantragen noch oder warten auf ihre KVG-Erlaubnis.

DAS INVESTMENT.com: Und wenn keiner kommt?

Richter: Dann kommt keiner. Die Öffnung ist kein Vertriebs-Event mit dem Ziel, möglichst viele neue Mitglieder zu akquirieren. Darum geht es uns nicht. Wir wollen auch nicht jede Gesellschaft aufnehmen. Nur wer von der Bafin als Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen wird, kann BVI-Mitglied werden.

Unser Ziel ist vielmehr, das Kapitalanlagegesetz thematisch komplett abzudecken. Früher gab es das Investmentgesetz, das der BVI mit seiner Mitgliederstruktur in Gänze abgebildet hat. Jetzt gibt es mit dem Kapitalanlagegesetz ein weiteres Gesetz, und auch das wollen wir vollumfänglich abbilden. Thematisch soll es bei uns keine weißen Flecken geben, und wenn es um dieses Gesetz geht, wollen wir der zentrale Ansprechpartner bleiben.

DAS INVESTMENT.com: Welche Kosten fallen an?

Richter: Der jährliche Grundbeitrag beginnt bei 20.000 Euro. Hinzu kommen variable Kosten, die von den Assets under Management abhängen. Große Gesellschaften zahlen natürlich mehr als kleine. Der Grundbeitrag ist als einmaliger Aufnahmebeitrag zu entrichten. Das ist eine zumutbare Größenordnung für ernste Interessenten, dürfte manchen Trittbrettfahrer abschrecken und wirkt wie ein Agio.

DAS INVESTMENT.com: Vor fünf Jahren wäre eine Gesellschaft wie Wölbern problemlos Mitglied geworden.

Richter: Wölbern hätte mangels KAG-Lizenz nicht BVI-Mitglied werden können. Aber richtig ist: Die Entwicklung dieses Hauses konnte man nicht vorhersehen. So etwas kann immer passieren und ist nicht auszuschließen.

DAS INVESTMENT.com: Wie kann sich der Verband denn von Mitgliedern trennen?

Richter: Wir haben die Ausschlussmöglichkeiten in der neuen Satzung um Fälle erweitert, in denen ein Mitglied die Zwecke des BVI gefährdet oder dessen Ansehen herabsetzt.

DAS INVESTMENT.com: Spielen die Geschäftsmodelle der Unternehmen eine Rolle?

Richter: Nein, der BVI mischt sich nicht in die Geschäftspolitik seiner Mitglieder ein. Wir sind der deutsche Fondsverband und vertreten die Interessen von KVGs und Fonds. Um dies möglichst effektiv zu erreichen, sind wir vertikal aufgestellt, das heißt, wir richten unsere Kräfte auf das Ziel aus, also Politik und Regulierer. Innerhalb des BVI gewährleisten die Ausschüsse und Arbeitskreise, dass die einzelnen Mitgliedergruppen ihre Positionen zur Geltung bringen können.

Nach außen treten wir aber als deutscher Fondsverband auf und werfen das Gewicht der gesamten Fondsbranche in die Waagschale. Wir kommen also vom regulatorischen Rahmen und Ziel her und definieren uns nicht nach Assetklassen oder Anlagestilen, aktiv oder passiv, Sachwert oder Wertpapier, Spezialfonds oder Publikumsfonds, Portfoliomanager oder Administrator, deutsche oder ausländische Mutter. All das findet sich innerhalb des BVI wieder. Eine Partikularisierung all dieser Geschäftsmodelle in der Außendarstellung des Verbands wäre ein Rückschritt.

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