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BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter „Regulierung hält Deutsche von Aktien fern“

Jahrespressekonferenz des BVI: Präsident Holger Naumann, Hauptgeschäftsführer Thomas Richter (v. li.). Foto: Iris Bülow
Jahrespressekonferenz des BVI: Präsident Holger Naumann, Hauptgeschäftsführer Thomas Richter (v. li.). Foto: Iris Bülow

Die Bilanz des Fondsverbands BVI in Sachen Regulierung der Fondsbranche fällt gemischt aus. Zum Einen lobt der BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter, dass die Grundpfeiler der Branche erhalten geblieben seien. „Anders als bei anderen Finanzmarktakteuren hat es durch die Regulierung keinen strukturellen Bruch in der Geschäftstätigkeit gegeben“, erklärte er auf der Jahrespressekonferenz des Verbands und lobte das Augenmaß der politischen Entscheider. 

Des Weiteren begrüßte Richter die Verschiebung der Mifid II-Umsetzung auf Anfang 2018. "Mit einem Jahr Verzögerung ist die Umsetzung von Mifid II schon zu bewältigen", so Richter.

537 Durchführungsmaßnahmen, Leitlinien und Empfehlungen

Kritisch bewertet der BVI allerdings die zunehmende Überregulierung auf der EU-Ebene durch technische Ausführungsvorschriften, die von den europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA (ESAs) und von der EU-Kommission erlassen werden.   

„Der Großteil der EU-Regulierung zur Fondsbranche besteht mittlerweile aus einer kaum überschaubaren Menge untergesetzlicher Ausführungsvorschriften,“ so Richter weiter. Seit Gründung der ESAs 2011 wurden insgesamt 537 Durchführungsmaßnahmen, Leitlinien und Empfehlungen veröffentlicht. EU-Parlament und Rat erließen als Gesetzgeber im gleichen Zeitraum 39 Rahmenrichtlinien und -verordnungen. Das ist ein Verhältnis von 14 zu 1. Diese Überregulierung führe zu Widersprüchen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen, so Richter. „Deshalb sollte die Zahl der Ermächtigungen zum Erlass technischer Level-2-Vorschriften deutlich beschränkt werden.“ 

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