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BVI-Hauptgeschätsführer im Interview Thomas Richter: „Anleger erhalten einen Flickenteppich an Informationen“

Thomas Richter ist Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Von 1995 bis 1998 arbeitete er bei der Deutschen Börse und anschließend in leitenden Positionen bei der DWS. Seit 2010 ist er beim BVI. Richter ist studierter Jurist und Investment Analyst DVFA/CEFA.
Thomas Richter ist Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Von 1995 bis 1998 arbeitete er bei der Deutschen Börse und anschließend in leitenden Positionen bei der DWS. Seit 2010 ist er beim BVI. Richter ist studierter Jurist und Investment Analyst DVFA/CEFA. | Foto: BVI

DAS INVESTMENT: Seit wann haben Sie das Projekt Mifid II begleitet?

Thomas Richter: Seit 2010, persönlich bin ich 2012 voll eingestiegen. Durch alle Phasen, die ersten Überlegungen, den ersten Entwurf auf Level 1 in Brüssel. In den Hochphasen der Diskussion 2012 und 2013 hat sich hier in Deutschland noch kein Mensch dafür interessiert. Die Leute hatten ganz andere Sorgen und haben sich auf die neue Welt des Kapitalanlagegesetzbuchs vorbereitet. Danach haben wir auf Level 1 aufgedeckt, dass es ein Provisionsverbot geben soll.

Mifid II ist fünfmal Tolstois „Krieg und Frieden“. War Ihnen diese Dimension bewusst?

Nein, zunächst sah es auch nicht danach aus. Mit dem Level-1-Text waren wir recht zufrieden. Das war vor vier Jahren und basierte auf den Verabschiedungen des EU-Parlaments und des Europäischen Rats. Es folgten Konkretisierungen auf Level 2 und 3 durch die EU-Kommission und die ESMA und mit ihr die unglaublich vielen Details. Das ist völlig ausgeufert. Mifid II ist das größte Projekt der Fondsbranche. Dagegen war die AIFM-Richtlinie bescheiden.

Was bedauern Sie besonders?

Ich frage mich, wie sinnvoll manche Regeln sind. Gegen mehr Preistransparenz auch bei den Research-Kosten ist nichts einzuwenden. Doch wir müssen viele Regeln umsetzen, ohne zu wissen, was nachher besser sein soll. Das ist ein Akt der Überregulierung.

Der Berg kreißt und gebiert eine Maus.

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Ja, genau.

Verstehen Sie das Motiv von Mifid II?

Ich verstehe den Ansatz des Gesetzgebers, den Wettbewerb zu stärken und den Verbraucherschutz zu erhöhen. Das sind legitime Motive.

Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

Das Ziel, mit Mifid II, IDD und PRIIPs den Verbraucher durch vergleichbare Anforderungen an den Vertrieb von Anlageprodukten zu schützen und die jeweiligen Produkte durch einheitliche Informationen vergleichbar zu machen, ist klar verfehlt worden. Für den Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen gelten immer noch andere Regeln zur Kostentransparenz und zu Provisionszahlungen als im Wertpapiervertrieb. Mit der PRIIPs-Verordnung hat der Gesetzgeber ein Informationsblatt geschaffen, das keines seiner Ziele erfüllt: Der Anleger erhält weder transparente Informationen, noch sind die Informationen über die Produkte hinweg vergleichbar. Und nach Mifid II gelten wiederum andere Vorgaben zur Produktinformation. Je nach Vertriebsweg erhalten Anleger zu ein- und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Informationen, deren Inhalte sich in wesentlichen Punkten widersprechen. Das wird die Verbraucher eher verwirren als aufklären.

Kann man da von einer Scheintransparenz sprechen?

Sicher, Anleger erhalten seit Anfang 2018 einen Flickenteppich an Informationen. Inzwischen gibt es für einen Investmentfonds vier unterschiedliche Kostenausweise. Bei Altersvorsorgeprodukten kommt mit dem Altersvorsorge-Produktinformationsblatt noch eine weitere Kosteninformation dazu. Diese Situation haben wir allein beim Kostenausweis von Fonds. Von einer Vergleichbarkeit zwischen Versicherungs- und Fondslösungen ganz zu schweigen. Davon sind wir weit entfernt.

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