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BVI zeigt sich erleichtert Priips-Fristen sollen verlängert werden

Hauptgeschäftsführer des BVI Thomas Richter.
Hauptgeschäftsführer des BVI Thomas Richter. | Foto: BVI

Der deutsche Fondsverband BVI freut sich über einen Beschluss des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Parlaments (Econ): Der Ausschuss empfiehlt, die Frist zur Einführung der sogenannten Priips-Kids zu verlängern. Statt 2020 sollen Anbietergesellschaften von Publikumsfonds die nach bestimmten Standards erstellten Anlegerinformationen erst 2022 vorlegen müssen. Außerdem rät der Ausschuss, die Frist zur Überprüfung der Priips-Regeln, die eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen soll, bis Ende 2019 zu verlängern. Eine entsprechende Beschlussvorlage für das EU-Parlament verabschiedete der Ausschuss  am Montag.

Angesichts der Empfehlung spricht der BVI von einem „Etappensieg für Verbraucher“. „Die längeren Fristen geben uns mehr Zeit, die Mängel des Priips-Kid gemeinsam mit den Regulierern zu beheben“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

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Der BVI fordert seit Längerem, die Priips-Vorschriften zu überarbeiten. Denn sie enthielten „gravierende und komplexe Mängel“. Vor allem die nach Priips-Regeln erstellten Wertentwicklungsszenarien und die Berechnung der Transaktionskosten würden Anleger fehlerhaft informieren.

Die nach der europäischen Verordnung benannten Priips-Kids sollen Anlegern europaweit einheitliche Kurzinformationen zu Anlageprodukten liefern. Anbieter von Zertifikaten und Fondspolicen müssen sie bereits jetzt vorhalten. Ucits-Fonds dürfen bis zum Auslaufen der Übergangsfrist die zurzeit üblichen „wesentlichen Anlegerinformationen“ weiter nutzen.

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