LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FondsLesedauer: 2 Minuten

BVI klärt auf 6 Fragen und Antworten zu Brexit-Folgen für Fondsanleger

Was bedeutet das Austrittsvotum für deutsche Anleger, die in Fonds investiert sind, die in Großbritannien aufgelegt wurden?

Für die bestehenden Anlagen zeichnen sich keine Änderungen ab.

Was bedeutet der Brexit für Neuanleger?

Bei Neuanlagen sind im Fondsvertrieb britischer Fonds künftig Änderungen möglich, je nach Ausgang der bis zu zwei Jahre dauernden Verhandlungen. Das hängt konkret vom rechtlichen Status ab, den Großbritannien aushandeln wird. Beispiel: Bei einer EWR-Mitgliedschaft bliebe alles beim Alten. Als „Drittstaat“ wie die USA und die Schweiz müssten UK-Fonds ein aufwändiges Anzeigeverfahren bei der nationalen Aufsichtsbehörde BaFin durchlaufen. Auch individuelle Lösungen sind denkbar.

Ab wann müssen der Vertrieb und die Anleger mit Änderungen rechnen?

Kurzfristig ändert sich nichts. Denn die Briten müssen erst einmal einen offiziellen Antrag zum Austritt aus der EU einreichen. Mit der Abgabe des Austrittsantrags startet eine zweijährige Frist. In diesem Zeitraum werden Großbritannien und die EU über den Status ihrer Beziehungen verhandeln.

Und wenn sich auch zwei Jahre nach dem Austrittsantrag EU und Großbritannien nicht einigen?

Werden sich innerhalb dieser zwei Jahre EU und Großbritannien nicht einig, hätten danach britische Fonds den gleichen Status wie Fonds aus anderen Drittstaaten beispielsweise den USA. Die Zulassung obliegt dann jeweils den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Der Prozess ist aufwändiger und komplexer als derzeit im europäischen Binnenmarkt, aber nicht unmöglich. Alternativ könnten sich die Verhandlungspartner auch auf eine Verlängerung der Zwei-Jahres-Frist verständigen.

Könnte eine Einschränkung des Vertriebs britischer Fonds die Auswahlmöglichkeiten für deutsche Anleger beeinträchtigen? / Würde die deutsche Fondsbranche vom Wegfall von Wettbewerbern profitieren?

Nein. Denn in Großbritannien domizilierte Fonds spielen in Deutschland derzeit nur eine geringe Rolle. Lediglich 212 der rund 10.700 EU-(Teil-)Fonds stammen aus Großbritannien. Zudem können britische Anbieter auch Niederlassungen in der EU nutzen oder gründen und dann ihre Produkte mit einem „EU-Pass“ verkaufen.

Ergeben sich für Alt- oder Neuanleger steuerliche Änderungen?

Nein, weder für Alt- noch für Neuanleger ergeben sich steuerliche Änderungen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen