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Aktualisiert am 17.11.2021 - 12:58 Uhrin NewsLesedauer: 2 Minuten

„Ein großer Fortschritt“ BVI lobt Priips-Vorschläge

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Das ist echter Anlegerschutz“ | Foto: BVI

Beim Investmentverband BVI zeigt man sich erfreut darüber, wie EU-Behörden für Banken, Wertpapiere und Versicherungen die Regeln für Priips-Informationsblätter verändern wollen. „Die Reformvorschläge der EU-Behörden sind ein großer Fortschritt für bessere Anlegerinformationen. Sie beseitigen in den Vorgaben zu Kosten und Wertentwicklung Mängel, die wir seit Jahren kritisieren“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Ein solcher dauerhafter Kritikpunkt betrifft den Ansatz, wie Fondsgesellschaften ihre Transaktionskosten berechnen sollen. Laut Priips-Regeln greift hierbei die sogenannte Arrival-Price-Methode. Nach dieser fällt es als Kosten ins Gewicht, wenn sich der Kurs eines Wertpapiers vom Kaufauftrag durch das Fondsmanagement bis zum tatsächlichen Kauf verändert – was ja immer der Fall ist, schließlich bewegt sich ja der Markt, wenn er geöffnet ist. Als echte Kosten kann man das aber nicht wirklich bezeichnen, eher als Glück oder Pech – was übrigens die Marktrichtlinie Mifid II auch so sieht.

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Außerdem sollen die einzelnen Fondskosten in Priips-Info-Blättern unabhängig von der Wertentwicklung erscheinen, was der BVI ebenfalls lobt. Künftig soll es möglich sein, Szenarien für Wertentwicklungen auch anhand vergangener Entwicklungen zu entwerfen. Und Verweise auf andere Dokumente mit historischem Zahlenmaterial sollen ebenfalls erlaubt werden.

Allerdings fordert der BVI noch etwas. Derzeit ist nämlich vorgesehen, dass die Priips-Blätter ab 2022 auch für Publikumsfonds Pflicht werden sollen. Laut BVI ist das zu früh, weil die europäischen und nationalen Gesetzgeber die bisher verwendeten Informationsblätter (Ogaw-KIDs) auch abschaffen müssen. Priips- und Ogaw-Blättern parallel würden die Anleger nur verwirren. Die Frist für Publikumsfonds müsse also verlängert werden, heißt es vom Verband.

Und schließlich begrüßt der BVI auch den Plan, dass die EU-Kommission die Priips-Verordnung im Rahmen der neuen für Mitte 2022 geplanten „EU Retail Investment Strategy“ überprüfen will. „Es ist gut, dass die EU-Kommission die Anlegerinformationen nach Priips, Mifid II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie stärker angleichen will. Das ist echter Anlegerschutz“, sagt Richter dazu.

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