BVI: Mehr Freiheit für Fonds
Der so genannte Gesellschaftspass soll es möglich machen, Investmentfonds in anderen Ländern aufzulegen, ohne zwingend eine eigene Infrastruktur vor Ort unterhalten zu müssen, die für das Unternehmen mit Zusatzkosten verbunden ist.
Gestern stellte die Europäische Kommission der Öffentlichkeit ihr Maßnahmenpaket vor. Die darin enthaltenen rechtlichen Neuregelungen sollen es den Fondsgesellschaften erleichtern, ihre Produkte im Ausland anzubieten.
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