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BVI: Ombudsmänner schlichten Streitfälle bei Investmentfonds

Seit 1. September können Anleger die neuen Ombudsstelle für Investmentfonds in Anspruch nehmen, wenn sie glauben, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.

„Verbraucher haben jetzt die Möglichkeit, ihre Probleme der neuen Ombudsstelle für Investmentfonds vorzulegen und einen kostenlosen Schlichtungsvorschlag des unabhängigen Ombudsmanns herbeizuführen“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Zuvor waren die Anleger darauf angewiesen, sofort die Gerichte anzurufen und das damit verbundene Prozesskostenrisiko einzugehen.

Wie die Ministerin weiter erklärte, entsteht für Verbraucher dabei kein finanzielles Risiko. Sollten sie mit dem Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes nicht einverstanden sein, können sie weiterhin den Klageweg anstrengen.

Schlichter sind unabhängig

Die neue Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Sitz in Berlin und wird vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) getragen. Die Ombudsmänner sind unabhängig und dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung weder dem BVI noch einer der Ombudsstelle angeschlossenen Fondsgesellschaft angehört haben.

Mit Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs a.D. und Wolfgang Arenhövel (Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Vizepräsident des Staatsgerichtshofs) bietet der BVI zwei Ombudsmänner mit langjähriger richterlicher Erfahrung auf. Sie unterliegen in Bezug auf die Schlichtung keinen fachlichen Weisungen des BVI.

Große Mehrheit der Fondsgesellschaften erkennt Ombudsstelle an

"Die überwiegende Mehrheit der Fondsgesellschaften, die Privatkunden-Geschäft anbieten – immerhin 45 von 49 – haben sich der Ombudsstelle bereits angeschlossen", erklärte ein Sprecher des BVI gegenüber DAS INVESTMENT.com. Damit seien 97,5 Prozent des in diesem Segment verwalteten Fondsvermögens abgedeckt.

Für Beschwerden gegen Fondsgesellschaften, die sich dem Schlichtungskonzept nicht angeschlossen haben, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zuständig.

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