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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

BVI rät So bekommen Sie die zu viel gezahlte Fondssteuer zurück

Die von Investmentfonds erzielten Erträge müssen die Fondsbesitzer versteuern. Das gilt grundsätzlich für Erträge, die an die Anleger ausgeschüttet werden, als auch für Zinsen, Dividenden, Mieten und sonstige Erträge des Fonds, die im Fondsvermögen wieder angelegt werden. Liegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterhalb des Sparer-Pauschalbetrags (801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete), kann sich der Sparer die von der Bank abgeführten Steuern mit der Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Hierzu muss der Sparer die Anlage KAP ausfüllen.

Noch ein Tipp: Wer vorab verhindern möchte, dass für Erträge unterhalb des Sparer-Pauschalbetrags Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, sollte bei seiner depotführenden Bank einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag einreichen.

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