BVI rät So bekommen Sie die zu viel gezahlte Fondssteuer zurück
Noch ein Tipp: Wer vorab verhindern möchte, dass für Erträge unterhalb des Sparer-Pauschalbetrags Steuern an das Finanzamt abgeführt werden, sollte bei seiner depotführenden Bank einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag einreichen.
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