Corona-Notfallgesetz BVI sieht Rechte von Aktionären in Gefahr
Der Bundestag plant eine Verlängerung der Corona-Notfallgesetzgebung für die Hauptversammlungssaison 2022. Der deutsche Fondsverband BVI lehnt eine Verlängerung der Notfallregelungen ab. Hintergrund ist die Einschränkung von Eigentumsrechten der Aktionäre. Konkret fordert der BVI, dass die Rolle der Aktionäre als Korrektiv unabhängig von der Veranstaltungsform erhalten bleibt.
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In den virtuellen Hauptversammlungen vieler Unternehmen werden nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Nach einer Untersuchung des BVI haben von den im HDax vertretenen 160 Aktiengesellschaften nur ein Drittel die Reden des Vorstands vorab veröffentlicht. Nur fünf Prozent der Unternehmen haben ihren Aktionären in der Hauptversammlung eine Nachfragemöglichkeit gewährt. Der BVI betont, dass er einer Diskussion mit den Unternehmen über die Modernisierung und Digitalisierung des Hauptversammlungsrechts offen gegenübersteht.