Für Einkünfte aus Kapitalvermögen Banken erhöhen Sparer-Pauschbetrag automatisch
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2023 von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehepaare erhöht wird. Dabei geht es beispielsweise um Dividenden oder Zinsen aus Sparbüchern, Wertpapieren oder Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. Haben Privatanleger bereits einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank eingereicht, um die Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer zu erhalten, müssen sie nichts weiter unternehmen, meldet der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI).
Freistellungsaufträge werden prozentual erhöht
Banken und Sparkassen möchten die Freistellungsaufträge prozentual erhöhen. Hat ein Sparer zum Beispiel einen Auftrag von 500 Euro dem Kreditinstitut A und 301 Euro dem Kreditinstitut B erteilt, dann wird automatisch das Kreditinstitut A den Auftrag auf 624,22 Euro erhöhen und das Kreditinstitut B auf 375,78 Euro. Der Anleger kann die neue Höhe des Sparer-Pauschbetrags auch anders aufteilen und seine Freistellungsaufträge entsprechend anpassen, so der BVI.
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Wenn Sparer noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, sollten sie dies tun, rät der Verband. Damit würden sie verhindern, dass ein Teil der Kapitalerträge zunächst beim Finanzamt landet und in der Einkommensteuererklärung erklärt werden müssen.