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BVI Was sich in Vorstand und Aufsichtsrat von Dax-Unternehmen schleunigst ändern sollte

Thomas Richter ist Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands der deutschen Fondsindustrie BVI.
Thomas Richter ist Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands der deutschen Fondsindustrie BVI. | Foto: BVI

Die 160 deutschen Dax-Unternehmen machen immer noch zu wenig öffentlich, wie viel ihre Vorstände und Aufsichtsräte genau verdienen, bemängelt der deutsche Fondsverband BVI. Der Interessenverband von in Deutschland aktiven Fondsgesellschaften hat Analyse-Leitlinien erarbeitet, nach denen Investoren die Unternehmensführung von Firmen beurteilen können. Bei den Mitgliedern des Dax30, MDax, SDac und TecDax stießen sie dabei auf zahlreiche Verstöße: Auf den diesjährigen Hauptversammlungen hätte in 66 Dax-Unternehmen der Vorstand und in 104 Unternehmen der Aufsichtsrat gar nicht entlastet werden sollen, findet der Verband.

Undurchsichtige Vergütung und Ämterhäufung

Häufigster Stein des Anstoßes: die Vorstandvergütung. Nur wenn Firmen alle Vergütungskomponenten ihrer Spitzenleute, also variable Vergütung, Aktienprogramme, und Aktienoptionspläne offenlegten, könnten Investoren angemessen bewerten, ob die Manager nicht mehr Geld einstrichen, als es für das Unternehmen gut sei, heißt es vom BVI. Viele Unternehmen schlüsselten zudem die Vergütung ihres Managements nicht nach Köpfen auf.

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Gemäß den BVI-Leitlinien sollten Investoren in fünfjährigem Turnus über die Vorstandsvergütung abstimmen. Wenn es irgendwo hakelt, könnten Investoren auf der jährlichen Rechenschaftssitzung Vorstand und Aufsichtsräten die Entlastung verweigern, legt der BVI nahe – der Ratschlag ist allerdings unverbindlich.

Zahlreiche Verstöße gegen die gute Unternehmensführung stellte der Verband auch bei den Aufsichtsräten fest. Diese häuften oft zu viele Ämter an, die BVI-Leitlinien definieren fünf Aufsichtsratsmandate als hinnehmbare Obergrenze. Zudem seien die Anwärter für die Aufsichtsräte von Dax-Unternehmen oft zu wenig unabhängig. Denn viele entstammten dem Kreis der Großaktionäre oder sind gleich Ex-Vorstandsmitglieder, kritisiert der BVI.

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