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Aktualisiert am 05.06.2020 - 12:40 Uhrin Studien & UmfragenLesedauer: 3 Minuten

BVI zur Mifid-II-Konsultation „Provisionsverbot würde den Wettbewerb verzerren“

BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: Der Fondsverband hat sich mit Verbesserungswünschen hinsichtlich Mifid II an die EU-Kommission.
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: Der Fondsverband hat sich mit Verbesserungswünschen hinsichtlich Mifid II an die EU-Kommission. | Foto: BVI

Die Europäische Kommission will die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II und die zugehörige Verordnung Mifir überarbeiten. Änderungsvorschläge wollen die EU-Vertreter bereits im Juni vorlegen. Zuvor hatten sie sich im Februar allerdings an die Branchenvertreter gewendet: Bis zum 18. Mai konnten diese Änderungswünschen an Mifid II und Mifir bei der Kommission einreichen. Insgesamt 90 Fragen standen zur Debatte.

Eine Stellungsnahme kommt vom deutschen Fondsverband BVI. Dort hat man schon in der Vergangenheit mehrfach auf bestimmte Schwächen der europäischen Finanzvertriebsvertriebsregeln nach Mifid II hingewiesen.

Eine wesentliche Forderung des BVI: Professionelle Investoren müssen nicht dieselbe umfangreiche Aufklärung zu Finanzinstrumenten erhalten wie Finanzmarkt-Neulinge. Man sollte solchen Anlegern die Packen für sie überflüssigen Informationsmaterials ersparen und die Infomationen stattdessen nur dorthin leiten, wo sie auch benötigt würden.

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Ein weiterer Kritikpunkt des BVI: Die Richtlinie Mifid II und die ebenfalls europäische Priips-Verordnung berechnen die Kosten von Investments auf unterschiedliche Weise. Für Fonds-Policen und Derivate gilt die Priips-Methode, während Publikumsfonds während einer Übergangsfrist einstweilen nach Mifid rechnen. Der BVI hatte in der Vergangenheit mehrfach die Berechnung nach Priips kritisiert. In seiner aktuellen Stellungnahme kritisiert der Verband die unterschiedlichen Kostendarstellungen: „Das verwirrt den Kunden und erschwert die Arbeit des Beraters unnötig.“ In dieselbe Stoßrichtung geht eine weitere Forderung aus dem Fondsverband: Auch der Vertrieb von Investmentfonds und von ähnlichen Anlageprodukten, die lediglich in einem Versicherungsmantel steckten, solle einander angeglichen werden.

Der BVI äußert sich auch zum Provisionsverbot in der Beratung. Die Kommission hatte dieses Thema ebenfalls zur Debatte gestellt: Ein Provisionsverbot „würde den Wettbewerb zugunsten der Versicherungen weiter verzerren“, weist man beim Fondsverband den Vorschlag zurück. Wenn Berater mit Provisionen vergütet würden, zahle der Kunde zudem nur dann, wenn er auch einen Vertrag abschließe. Demgegenüber fielen in der Honorarberatung allein schon für das Beratungsgespräch Kosten an – egal ob der Kunde am Ende die Anlage tätigt oder nicht.

Nicht zuletzt hätten in Deutschland Finanzkunden ohnehin die Wahl: Sie könnten sich frei zwischen Provisions- und Honorarberatung entscheiden.             

Die Richtlinie Mifid II (Markets in Financial Instruments Direction) ist seit dem 3. Januar 2018 europaweit verbindlich. Alle EU-Länder sollten sie bis zu dem Tag in nationales Gesetz umgesetzt haben.  In Deutschland müssen seitdem alle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigten Finanzhäuser ihre Regeln befolgen. Am 1. August 2020 sollen die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater nachziehen. Sie unterfallen bislang nicht der Bafin, sondern werden von den Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern beaufsichtigt. 

Die europäische Verordnung Mifir (Markets in Financial Instruments Regulation) ist im Gegensatz zur Mifid in den EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar. Sie gibt den nationalen Aufsichtsbehörden das Recht einzugreifen, wenn diese Bedenken gegenüber dem Vertrieb bestimmter Finanzinstrumente hegen.

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