BVI zur Revision der Versicherungsvermittlerrichtlinie
Thomas Richter, BVI
Der Bericht ist ein Fortschritt im Vergleich zu den ersten Ideen des Berichterstatters. Wären diese beibehalten worden, hätten wir einen Rückschritt im Verbraucherschutz beklagen müssen. Aber auch so reicht der Verbraucherschutz noch nicht an das MiFID-Niveau heran. Die Lücke sollte noch weiter geschlossen werden.
Allgemeine Regelungen zu Interessenkonflikten und Pflichten zur Offenlegung von Kosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sind jetzt richtigerweise im Bericht enthalten. Jetzt liegt der Ball beim Rat. Erfreulicherweise haben alle EU-Institutionen im Rahmen der Mifid-Revision festgelegt, dass die Revision der IMD vergleichbaren Verbraucherschutz und konsistente Regulierung des Vertriebs von Finanzprodukten bringen soll.
Defizite zeigt der Entwurf hingegen bei der Incentivierung des Vertriebs, den Voraussetzung an die Zahlung von Provisionen, Kostentransparenz und Voraussetzungen für die Unabhängigkeit des Vermittlers. In diesen wichtigen Punkten hinkt der Verbraucherschutz deutlich hinter der Mifid her.
Allgemeine Regelungen zu Interessenkonflikten und Pflichten zur Offenlegung von Kosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen sind jetzt richtigerweise im Bericht enthalten. Jetzt liegt der Ball beim Rat. Erfreulicherweise haben alle EU-Institutionen im Rahmen der Mifid-Revision festgelegt, dass die Revision der IMD vergleichbaren Verbraucherschutz und konsistente Regulierung des Vertriebs von Finanzprodukten bringen soll.
Defizite zeigt der Entwurf hingegen bei der Incentivierung des Vertriebs, den Voraussetzung an die Zahlung von Provisionen, Kostentransparenz und Voraussetzungen für die Unabhängigkeit des Vermittlers. In diesen wichtigen Punkten hinkt der Verbraucherschutz deutlich hinter der Mifid her.
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