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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten

BVK berichtet Provisionsabgabeverbot fällt zum Jahresende

BVK-Präsident Michael H. Heinz
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Das Provisionsabgabeverbot besteht derzeit nur noch auf dem Papier. Zum Jahresende dürfte das Verbot vollständig fallen. Das soll die Finanzaufsicht Bafin gegenüber dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erklärt haben. Den Segen des Finanzministeriums habe die Finanzaufsicht schon, berichtet das Versicherungsjournal unter Verweis auf den Pressedialog mit der BVK-Spitze in Berlin.  

Im Pressedialog berichteten BVK-Präsident Michael H. Heinz und BVK-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Eichele von einem Gespräch mit Frank Grund. Der bei der Bafin für die Versicherungsaufsicht zuständige Exekutivdirektor habe das Auslaufen des Provisionsverbots zum Jahresende bekanntgegeben.

BVK: Provisionsabgabeverbot verhindert falsche Anreize

Das Provisionsabgabeverbot ist praktisch schon tot. Er besteht zwar auf dem Papier, die Verstöße werden aber von der Bafin nicht verfolgt. Erst im vergangenen Monat hat das Landgerichts (LG) Köln in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 84 O 65/15 dem Fintech Moneymeets die Weitergabe der Provision ausdrücklich erlaubt. 

Trotzdem protestiert der BVK gegen die endgültige Abschaffung. „Das Provisionsabgabeverbot hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, erklärte Heinz im Gespräch mit DAS INVESTMENT.com. Der BVK tritt dafür ein, das Verbot im VAG zu implementieren. 

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