


Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert Aussagen des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) zur Altersvorsorge mit Fonds. Demnach geben die sogenannten Fondsrenten auf Aktienbasis und Auszahlungspläne genügend Sicherheit, um eine auskömmliche private Rente bis zum Lebensende zu ermöglichen. Doch: „Die Berechnung des BVI, wonach das Geld in 96 Prozent der Fälle bis zum Alter von 85 ausreicht, ist irreführend“, wendet Michael H. Heinz ein. „Tatsächlich können zwei Drittel der Frauen und mehr als die Hälfte der Männer damit rechnen, dieses Alter deutlich zu überschreiten“, erklärt der BVK-Präsident.
Renditeprognosen zu optimistisch

Außerdem bemängelt Heinz die Datenbasis sowie Annahmen der Studie zur Lebenserwartung. „Deshalb erweist sich insgesamt die Vorstellung, dass Auszahlungspläne von Fondsrenten in den meisten Fällen bis zum Lebensende ausreichen, als trügerisch.“ Hinzu komme, dass die Prognosen für die Renditen deutscher Staatsanleihen und Aktien zu optimistisch ausfielen. Diese Zahlen, auf denen die Renditen der Fondsrenten basieren, wurden mit Daten aus den vergangenen drei Jahrzehnten hochgerechnet. Nach Angaben des BVK-Präsidenten reiche ein Auszahlungsplan nicht aus, um die Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung sicher zu schließen und den gewohnten Lebensstandard zu garantieren.
Sicherheit einer lebenslangen Rente
„Um eine finanzielle Absicherung auch im hohen Alter zu gewährleisten, ist deshalb die Sicherheit einer lebenslangen Rente, wie sie mit Renten- und Lebensversicherungen erzielt wird, von entscheidender Bedeutung“, kommentiert Heinz. „Nur diese können ein stabiles und garantiertes Zusatzeinkommen auch in späteren Lebensjahren sicherstellen und bilden somit eine zuverlässigere Alternative zu zeitlich begrenzten Auszahlungsplänen von Fondsrenten.“ Um lebenslange Geldströme zu gewährleisten, kann laut BVK jedoch ein Mix aus Fondssparen und Versicherungen sinnvoll sein. Hierbei seien Finanz- und Versicherungsvermittler gefragt, um die Verbraucher kompetent zu beraten.
„Mogelpackung der Fondsanbieter“

Als „Mogelpackung der Fondsanbieter“ kritisiert auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die medial verbreiteten Schlussfolgerungen aus der Studie: „Grundsätzlich sind die BVI-Berechnungen äußerst problematisch, weil sie auf sehr optimistischen, zum Teil auch falschen Annahmen bezüglich der Sterblichkeit sowie des Kapitalmarktes beruhen”, sagt Norbert Rollinger, GDV-Präsident und Vorstandsvorsitzender der R+V Versicherung. „Die Annahmen gehen sowohl an der Wirtschafts- als auch an der Lebensrealität vorbei. Wenn sich ältere Menschen darauf verlassen, stehen sie womöglich ohne Zusatzrente da“, warnt der GDV.
Bezeichnung Fondsrente irreführend
Auch die in der Studie gewählte Bezeichnung „Fondsrente“ sei irreführend. Denn es handele sich um einen einfachen Auszahlplan des Fondsguthabens. Eine echte Altersrente sei hingegen eine garantierte, laufende Geldzahlung bis ans Lebensende. So sei es in der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und in der staatlich geförderten Privatvorsorge. „Es werden Äpfel mit Birnen verglichen“, heißt es dazu von dem Branchenverband der Assekuranz. „Das täuscht Sparer, die sich auf garantiert lebenslange Auszahlungen verlassen möchten. Die verlässliche Finanzierung lebenslanger Grundbedürfnisse – das ist unser gesellschaftlicher Anspruch als Lebensversicherer.“
Kritik an unrealistischen Annahmen

Der GDV hat nach eigenen Angaben die Annahmen der Studienautoren überprüft und dabei festgestellt: Die Annahme, dass die deutschen Staatsanleihen mit etwa 4,5 Prozent und Dax-Aktien mit etwa 9,3 Prozent dieselben Renditen wie in den vorherigen 30 Jahren erzielen, sei sehr optimistisch. Zudem würden dauerhaft die Sterblichkeitsraten während der Corona-Pandemie zugrunde gelegt. Laut neuen Daten des Statistischen Bundesamts stieg die Lebenserwartung zuletzt allerdings bei Frauen und Männern jeweils um etwa 0,4 Jahre gegenüber dem Vorjahr. Die verwendete Sterbewahrscheinlichkeit berücksichtige zudem nicht, dass viele Menschen aufgrund des medizinischen Fortschritts länger leben.
Position der Lebensversicherer
Der BVI berechnet, dass das Geld in über 95,7 Prozent der Fälle lebenslang ausreicht. „Das stimmt so nicht. Denn zwei Drittel der Frauen und mehr als die Hälfte der Männer dürfen damit rechnen, in Zukunft das Alter von 85 deutlich zu überschreiten“, wendet der BVI ein. Doch dann reiche ein Auszahlungsplan nicht aus, um die Lücken aus der gesetzlichen Rente zu schließen. Wichtig sei daher eine „lebenslange Rente, die das Einkommen auch im hohen Alter sichert“, fordert der GDV angesichts der anstehenden Reform der privaten Altersvorsorge, die nach den Plänen der Bundesregierung bis zum Ende der Legislatur umgesetzt werden soll. Die Versicherer konnten sich in der Fokusgruppe hierzu nicht mit ihrer Position durchsetzen.
Fonds als renditestarke Alternative
„Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge wird voraussichtlich die Empfehlungen der Fokusgruppe umsetzen und den Zwang zur Verrentung kippen“, betont der BVI. Künftig sollen Fonds demnach auch in der Auszahlphase staatlich gefördert werden können. „Das jahrzehntelange Mantra, dass nur Rentenversicherungen Altersvorsorge sind, gilt nicht mehr. Dieser Paradigmenwechsel ist notwendig, damit die Sparer höhere Renditen als bei Riester-Verträgen erzielen und ihren Lebensstandard im Alter einigermaßen halten können“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Auch die Politik habe demzufolge inzwischen die Renditevorteile von Fondsprodukten erkannt.
Fondsrente soll Lebensstandard sichern
Als wichtigen Grund für die höhere Performance als bei Fondspolicen nennt Richter, dass die Kosten für die Verrentung des angesparten Kapitals entfallen und das Fondsmanagement somit mehr in ertragreiche Anlagen wie Aktien investieren kann. Dem stehe lediglich ein geringes Risiko gegenüber, dass das eigene Vermögen vorzeitig aufgezehrt werde. Es sei demnach nicht damit zu rechnen, dass Rentner massenhaft „dem Staat auf der Tasche liegen“, weil ihre Fondsrente nicht bis zum Lebensende reicht. Diese Sorge ist laut Richter unbegründet. „Außerdem ist die Fondsrente eine Zusatzrente zur Sicherung des Lebensstandards. Die Existenzsicherung ist Aufgabe des Staates und der gesetzlichen Rente.“