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Rechtsstreit um Online-Vergleichsportal BVK: „Check24 muss Geschäftspraktiken ändern“

Screenshot der Check24-Internetseite
Screenshot der Check24-Internetseite | Foto: Check24
Michael H. Heinz, BVK

Check24 verletze „beispielsweise Pflichten, wenn es Besuchern seiner Website wichtige Fragen beim Abschluss von Versicherungen nicht stellt“, erklärt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit Blick auf die Urteilsbegründung des Gerichts (Aktenzeichen: 29 U 3139/16).

„Zudem muss Check24 bei standardisierten Buchungsprozessen alle Website-Besucher in Bezug auf regelmäßig für den Versicherungsschutz relevante Aspekte beraten und den Website-Besucher hierzu befragen“, heißt es vom BVK, der im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben hatte.

Der Vorwurf des BVK: Bei der Online-Vermittlung von Versicherungsanträgen an die Nutzer der Vergleichsplattform finde die gesetzlich vorgeschriebene Information der Kunden nicht ausreichend statt. Außerdem werde die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers ausgelassen.

BVK und Check24 legten Berufung ein

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München vom 13. Juli vorigen Jahres legten sowohl der BVK als Kläger als auch die Check24-Betreiber aus München als Beklagte Berufung ein. Deswegen wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt.

Der Urteilsbegründung zufolge fordert das Gericht von Check24 Änderungen auch hinsichtlich der Transparenz von Mitteilungspflichten seiner bisherigen Geschäftspraktiken. Das Online-Portal muss sich bereits beim Erstkontakt als Online-Versicherungsmakler zu erkennen geben, der Provisionen kassiert. 

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„Wir sind sehr zufrieden, dass Online-Anbieter nunmehr an die gleichen hohen Standards herangeführt werden, denen stationäre Vermittler seit langem genügen müssen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Urteil trage auch dem Gedanken des IDD-Umsetzungsgesetzes Rechnung.

Check24 prüft jetzt das weitere Vorgehen

Inwiefern die aktuellen Gesetzesänderungen zur nationalen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in Deutschland Check24 genau betreffen, will das Unternehmen nach Angaben eines Firmensprechers jetzt prüfen: „Über das weitere Vorgehen werden wir in den kommenden Wochen entscheiden.“

Mehr über die Reaktion des Münchner Unternehmens auf die aktuelle Stellungnahme des BVK lesen Sie hier.

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