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BVK-Präsident im Interview „Die Regulierung verhindert wirksamen Verbraucherschutz“

Michael H. Heinz ist Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). 
Michael H. Heinz: Der BVK-Präsident fordert im Interview mit DAS INVESTMENT, dass die Riester-Rente reformiert und ein Provisionsverbot auf EU-Ebene verhindert wird. | Foto: Fotomontage Jessica Hunold mit Canva; Foto: BVK

DAS INVESTMENT: Die Riester-Rente gibt es bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten. Doch nach der Dauerkritik in den vergangenen Jahren ist es im Privatkunden-Vertrieb schlechter zu vermitteln geworden. Hat das Produkt Ihrer Meinung nach noch eine Zukunft?

Michael H. Heinz: Ja, das Modell der Riester-Rente hat nach unserem Dafürhalten eine Zukunft, aber nur wenn es reformiert wird. Dazu müsste unter anderem das Zulagenverfahren stark vereinfacht werden und die Kapitalgarantien müssten wegfallen, damit die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt chancenreicher angelegt werden können. Außerdem müsste die Riester-Rente für weitere Erwerbstätigengruppen geöffnet werden. Weitere Stellschrauben wären: Die Deckelung der steuerlichen Anerkennung der Höchstfördergrenze sollte angehoben werden, ebenso wie die Deckelung des Schonvermögens von bis zu 202 Euro monatlich für Bezieher staatlicher Leistungen der Grundsicherung im Alter.

Was sind Ihre wichtigsten Kritikpunkte an der Riester-Rente in ihrer heutigen Form?

Heinz: Die Riester-Rente ist zu bürokratisiert, zu verengt auf unmittelbar und mittelbare Zulagenberechtigte. Dass mit der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen eine eigene Behörde für die Riester-Rente geschaffen werden musste, sagt ja schon alles. Außerdem ist die Zulagenhöhe in den 20 Jahren nur ein einziges Mal von 154 auf 175 Euro erhöht worden, während die Geldentwertung durch Inflation um ein Vielfaches gestiegen ist.

Inwiefern könnte die sogenannte Bürgerrente, die nach den Plänen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft als Standardprodukt für alle Sparer aufgesetzt werden soll, einen Neustart der geförderten Privatvorsorge für den Ruhestand ermöglichen?

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Heinz: Wir bezweifeln, dass die sogenannte Bürgerrente einen Neustart der geförderten Altersvorsorge bedeutet. Und dies aus mehreren Gründen: Erstens müsste ein neues System eingeführt werden. Das wird auf Akzeptanzprobleme stoßen. Denn viele, insbesondere die 16 Millionen Riester-Sparer, werden sich dann fragen, ob sie in den letzten 20 Jahren falsch vorgesorgt haben. Das wird Vertrauen zerstören. Und viele abschrecken noch auf ein anderes ‚Pferd‘ zu setzen. Zweitens bezweifeln wir, dass ein Standardprodukt für alle den doch sehr individuellen Lebenslagen der Menschen entspricht. Bei der Riester-Rente hingegen kann man zwischen den verschiedenen Anlageformen Rentenversicherung, Wohn-Riester sowie Fonds- und Bank-Sparplänen wählen. Drittens schließlich will der GDV auch einen beratungslosen digitalen Vertriebsweg ermöglichen. Auch das wird viele abschrecken, wenn sie sich ohne Beratung auf Jahrzehnte binden sollen, ohne vorher mit einem qualifizierten Versicherungsvermittler ihre Vorsorgepläne durchgesprochen zu haben.

 

Stichwort beratungslos: Was halten Sie als Interessenvertreter der Versicherungsvermittler davon, bei der Bürgerrente auch einen digitalen Direktabschluss anzubieten?

Heinz: Davon halten wir gar nichts. Wir stehen als ganzer Berufsstand zu unserem sozialpolitischen Auftrag der jahrzehntelangen Absicherung von Menschen. Wir halten es für äußerst vermessen und völlig unangebracht die private Altersvorsorge so zu behandeln wie zum Beispiel einen Online-Abschluss für ein Zeitungs-Abo. Hier geht es doch um die Existenzgrundlage und Lebenschancen von vielen, vielen Menschen im Alter. Dazu müssen die doch beraten werden. 

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