Passen die Transparenzanforderungen im Versicherungsvertrieb zu den gewohnten Verkaufspraktiken im Einzelhandel? Aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) funktioniert diese Kombination offenbar nicht. Der Vermittlerverband hat über eine Anwaltskanzlei eine lauterkeitsrechtliche Abmahnung (liegt DAS INVESTMENT aus verlässlicher Quelle vor) gegen die Kaufland-Tochter KSTR-11 GmbH aus Neckarsulm eingereicht.

Vertriebskooperation erst vor zwei Wochen gestartet 

Hintergrund: Seit Beginn des Monats bietet Kaufland in Zusammenarbeit mit der DA Deutsche Allgemeine Versicherung (DA Direkt), einer Tochtergesellschaft der Zurich Gruppe Deutschland, erstmals dauerhaft Versicherungen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel an. Dabei geht es um Tierkranken- und Zahnzusatzversicherungen. Laut Kaufland übernimmt die DA Direkt dabei Beratung, Vertragsabschluss und Schadensabwicklung. Als besonderen Vorteil sollen Kunden, die eine Versicherung abschließen, Einkaufsgutscheine im Wert von bis zu 30 Euro erhalten, insbesondere bei Nutzung der „Kaufland-Card“. 

Nach bereits zwei Wochen stellt der BVK diese Vertriebskooperation nun infrage. Dabei nennt der Verband in einer Mitteilung den Namen des Unternehmens nicht, spricht von einem „Handelsunternehmen“.

Wer ist Vermittler? BVK bemängelt Irreführung

Zentraler Vorwurf: In Online-Buchungsprozess und Kommunikation werde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, die Tochtergesellschaft der Zurich sei der Versicherungsvermittler. Tatsächlich führt das Impressum und die Kontaktmöglichkeit auf der entsprechenden Kaufland-Webseite für Versicherungen zur Seite der DA Direkt. Auch heißt es auf der Kaufland-Seite: „Die Kaufland Versicherungen in Zusammenarbeit mit DA Direkt“. Von KSTR-11 ist dort keine Rede.

Tatsächlich ist das Unternehmen als gebundener Versicherungsvermittler gemäß Paragraf 34d Absatz 7 Gewerbeordnung registriert. Als Geschäftsführer sind laut Register Sara Maria Mirabella, die laut ihrem Linkedin-Profil Personalleiterin von Kaufland Deutschland ist und Maximilian von Wietersheim, benannt. Beide besetzen gemeinsam verschiedene Geschäftsführerposten innerhalb der Kaufland-Gruppe.

Das Die KSTR-11 fungiert innerhalb des Online-Antragsprozesses über die Internetseite „kaufland-versicherung.de“, als persönlich haftender Gesellschafter der Kaufland Versicherungsvermittlung GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaft wiederum findet sich nicht im Vermittlerregister. 

BVK-Präsident Michael H. Heinz sagt: „Das entspricht nicht dem Grundsatz der Vermittlertransparenz. Hier liegt also ein klarer Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht und gegen das handelsrechtliche Prinzip der Firmenklarheit und Firmenwahrheit vor. Für Verbraucher wie für Marktteilnehmer ist es absolut irreführend, wenn sich ein Marktteilnehmer als Versicherungsvermittler bezeichnet, obwohl er das tatsächlich nicht ist.“ 

Fehlende individuelle Beratung kritisiert

Mehrfach wird in der Abmahnung der Kaufland-Tochter auch mangelnde Transparenz vorgeworfen. Dabei geht es um die unzureichende Platzierung der aus BVK-Sicht zugleich unverständlichen Erstinformation, nach der Verbraucher vor Vertragsabschluss umfassend über ihren Vertragspartner informiert werden müssen.

Kritisiert wird auch, dass Kaufland ausschließlich Online-Abschlüsse anbiete, ohne eine persönliche Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Dies widerspreche den Bestimmungen des Versicherungsvermittlungsgesetzes, wonach eine anlassbezogene Bedarfsanalyse vor Vertragsabschluss erforderlich sei. Diese mangelnde Beratungsqualität könne zu Beratungsfehlern führen, heißt es in dem Schreiben.

„Verbraucher haben ein Recht darauf, dass sie fair, transparent, gesetzestreu und zutreffend informiert werden“, sagt Heinz. „Schließlich wird hier mit der Bezeichnung Versicherungsvermittler eine Fachkompetenz und Zulassung suggeriert, die schlicht so nicht besteht. Das ist haarsträubend für ein so großes Handelsunternehmen.“ 

Versteckte Leistungsgrenzen bei Tierkrankenversicherung

Zudem wirft der BVK Kaufland vor, die Verbraucher über die Merkmale der angebotenen Versicherungen zu täuschen. Damit liege ein Verstoß unter anderem gegen das Versicherungsvertragsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.

Konkret wird die Kritik am Beispiel der angebotenen Tierkrankenversicherung. Hier wird bemängelt, dass wichtige Leistungsbegrenzungen nicht ausreichend kommuniziert würden. So sei die 700-Euro-Obergrenze bei Haustierbehandlungen nicht prominent genug dargestellt. Diese Information erscheine erst nach mehreren Klicks und werde durch Begriffe wie „Rundum-Sorglos-Paket“ und immer „100 Prozent“ verschleiert. Für gewöhnliche Krankheiten, mit denen sich Tierhalter am häufigsten konfrontiert sähen, besteht laut Abmahnung faktisch eine summenmäßige Leistungsbeschränkung.

 

Forderung nach Unterlassungserklärung

Der BVK fordert, die aus seiner Sicht irreführende Bezeichnung und die weiteren bemängelten angeblichen Rechtsverstöße umgehend zu unterlassen und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Gleichzeitig appelliert der Interessenverband in seiner Mitteilung an die Aufsichtsbehörden, derartige Praktiken zu prüfen und zu sanktionieren.

Sollte Kaufland der Forderung nicht fristgerecht nachkommen, behält sich der BVK rechtliche Schritte vor. Der Verband dürfte dabei darauf spekulieren, dass man sich einst im juristischen Dauer-Streit mit dem Vergleichsportal Check 24 durchgesetzt in vergleichbaren Fragen durchgesetzt hat. Damals etablierten sich gewisse Standards für Vermittler-Websites und digitale Antragsstrecken.

Kaufland will Abmahnung noch gar nicht erhalten haben 

Doch was sagen Kaufland und die DA Direkt dazu? Bisher gar nichts. Bemerkenswert: Eine Kaufland-Sprecherin gab auf Nachfrage von DAS INVESTMENT an, dass das Unternehmen noch gar keine Abmahnung erhalten habe. Nach Informationen unserer Redaktion wurde diese am Vortrag (16. Juli) um kurz vor 14 Uhr an eine Kundenmanagement-Mailadresse von Kaufland und parallel postalisch verschickt. 

Keine Antworten von der Zurich 

Von der Zurich wollte DAS INVESTMENT wissen, warum die DA Direkt im Impressum der Kaufland-Website aufgeführt wird und ob dadurch der Eindruck erweckt wird, man sei selbst Versicherungsvermittler. Auch wollten wir wissen, was dem Vorwurf einer fehlenden Beratung innerhalb die Online-Antragsstrecke entgegnet wird: Antwort einer Sprecherin: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Ihnen vorliegenden Informationen nicht kommentieren.“