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BVK-Klage gegen Vergleichsportal Vermittlerverband erringt juristischen Sieg gegen Check24

Online-Anbieter müssen dieselben Anforderungen beim Verbraucherschutz erfüllen wie auch stationäre Versicherungsvermittler. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Das Urteil fiel in einem Prozess, den der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) gegen das Online-Vergleichsportal Check24 angestrebt hatte. Der Lobbyverband bemängelte, dass sich Check24 auf den ersten Blick wie ein reines Vergleichsportal ausnehme. Es vermittle jedoch gleichzeitig auch Versicherungsverträge und sei damit ein Makler. Das würde den Kunden nicht hinlänglich genug klar gemacht. Außerdem erhielten Kunden weder die gesetzlich vorgeschriebenen Information zu den vermittelten Produkten, noch fände eine Beratung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form statt.

In erster Instanz hatte das Landgericht München bereits entschieden, dass Check24 mit seinem Angebot gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße. Es weise nicht deutlich genug auf seinen Status als Versicherungsmakler hin. Erst durch einen Abruf über einen Button in der Fußzeile auf der Angebotsseite werde der Kunde auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.

Urteil mit Signalwirkung

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Gegen das Urteil vom vergangenen Juli hatten beide Parteien Berufung eingelegt. Jetzt hat das OLG München im Sinne des klagenden Versichererverbands entschieden – und ist dabei sogar noch umfänglicher dessen Argumentation gefolgt. „Check 24 schließt bei der Beratung die Augen“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den Vorsitzenden Richter.

Das Portal solle nach Urteil des Gerichts in Zukunft vor dem Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten. Dazu müsse es mehr Informationen über seine Kunden und deren Bedürfnisse einholen. Außerdem müsse es sich deutlich und bereits beim ersten Kontakt nicht allein als Preisvergleichsportal darstellen, sondern gleichzeitig als Online-Versicherungsmakler zu erkennen geben, der selbst Provisionen von den Anbietern erhält, freut sich der BVK über das in seinem Sinne gesprochene Urteil. Eine Revision des Urteils schloss das OLG München aus.

Das Urteil dürfte Signalwirkung auch für andere Anbieter haben, die online Finanz- und Versicherungsprodukte vermitteln.

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