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BVK klagt nach Rabattaktion Rechtsstreit mit Check 24 geht in die dritte Runde

Preisabschlag: Die sogenannten „Versicherung Jubiläums Deals“ bei Check 24 waren laut BVK nicht gesetzeskonform.
Preisabschlag: Die sogenannten „Versicherung Jubiläums Deals“ bei Check 24 waren laut BVK nicht gesetzeskonform. | Foto: Artem Beliaikin

Mit Zuversicht blickt Michael Heinz auf ein aktuelles Gerichtsverfahren, das am 26. November in München startet: Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) schätzt die Prozesschancen als „gut“ ein, zitiert ihn aktuell Versicherungswirtschaft Heute. Für den Lobbyverband der Versicherungsvermittler hierzulande geht es wieder einmal gegen Check 24.

Das Online-Vergleichsportal erstattete seinen Kunden beim Abschluss von Versicherungsverträgen Prämien. Laut BVK stellte das eine indirekte Provisionsabgabe dar, die in Deutschland verboten ist. Gegen diese Praxis müsse man juristisch vorgehen, denn: „Check 24 macht in der Regel so lange weiter, bis wir mit der Vollstreckung eines Urteils drohen“, so der BVK-Präsident weiter.

Prozess wegen unerlaubter Provisionsabgabe

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Mit den vor einem Jahr beworbenen „Versicherung Jubiläums Deals“ konnten Nutzer des Internetangebots bis zu zwölf Monatsprämien sparen. Erstattet habe das Geld laut BVK die Check24-Konzernmutter und nicht die Versicherungsvermittlungsgesellschaft. „Dieses Geschäftsgebaren wollen wir durch eine Abmahnung unterbinden“, erklärte Heinz im Oktober vorigen Jahres.

Michael Heinz, BVK

Das Provisionsabgabeverbot müsse laut BVK erhalten und gestärkt werden. „Weil es Verbraucher davor bewahrt, wegen kurzfristiger Geldzuwendungen einen für sie unangemessenen Versicherungsschutz abzuschließen“, heißt es zur Begründung von dem Verband. Außerdem vermeide es, „die Vermittler in einen ruinösen Wettbewerb um die größtmögliche Provisionsabgabe zu treiben.“

Der aktuelle Rechtsstreit zwischen dem BVK und Check 24 ist nicht die erste Auseinandersetzung der beiden Kontrahenten. Bei zwei vorangegangenen Verfahren ging es bis vor das Oberlandesgericht München und unter anderem um die Erstinformation von Check 24. Die Portalbetreiber wehrten sich mit dem Hinweis, dass BVK-Chef Heinz selbst nicht allen Anforderungen gerecht werde.

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