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Nachhaltigkeit BVK kritisiert neue Informationspflichten

Im Wald
Im Wald: Eine EU-weite Klassifikation, was konkret unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, steht noch aus. | Foto: Pexels

Ab dem 10. März müssen Versicherungskaufleute, die drei und mehr Mitarbeiter beschäftigen, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihren Kunden Informationen über die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen geben. Dies sieht die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr.2019/2088) vor. Sie soll helfen, die EU-Nachhaltigkeits- und Umweltziele auch im Finanz- und Versicherungssektor EU-weit zu erreichen.

Corona-bedingte Einbußen unberücksichtigt

„Wir sind verwundert über diese neuen und umfangreichen Informationspflichten, die nun auf die Vermittler zukommen“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Die EU-Bürokratie verkenne die derzeitigen Corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen der Branche. Zudem müsse die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. „Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen,“ moniert Heinz.

Gemäß der EU-Transparenzverordnung müssen Vermittler und Produktanbieter vorvertraglich bei allen Versicherungsanlageprodukten wie fondsgebundenen Versicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen, ausweisen, ob und wie die Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltschutzaspekte berücksichtigen. Dazu gehören auch Bewertungen von Risiken und ihre Effekte auf die Rendite der Finanzprodukte.

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Auch wenn Versicherungsvermittler Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten, seien sie verpflichtet, eine klare und knappe Begründung hierfür zu liefern, wobei sie auf die Informationen der Produkteanbieter angewiesen seien, so Heinz.

Checkliste für Vermittler veröffentlicht

„Obwohl eine Taxonomie, also eine Klassifikation der EU was konkret unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, noch aussteht, müssen wir Vermittler schon damit arbeiten“, kritisiert der BVK-Präsident. Um den Versicherungskaufleuten hierbei zu helfen, hat der BVK in Zusammenarbeit mit Matthias Beenken, Professort bei der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste veröffentlicht. Anhand dieses Leitfadens können Betroffene sehen, ob und inwiefern sie von dieser EU-Transparenzverordnung betroffen sind. Diese Checkliste finden alle Interessierten zum freien Download auf der BVK-Website (www.bvk.de).

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