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BVK-Präsident Michael H. Heinz „Ungeklärte Wirkung des LV-Provisionsdeckels“

Bundeskanzleramt: Die Bundesregierung hat jetzt auf eine parlamentarische Anfrage zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Provisionsdeckels für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen geantwortet.
Bundeskanzleramt: Die Bundesregierung hat jetzt auf eine parlamentarische Anfrage zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung eines Provisionsdeckels für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen geantwortet. | Foto: pixabay.com

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Plan, die Provisionen an Vermittler von Lebensversicherungen in Deutschland zu begrenzen? Diese und weitere Fragen stellten Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion Ende April in Form einer Kleinen Anfrage (BT Drucksache 19/9591). So wollten die Abgeordneten wissen, wie die im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums genannten 2,5 beziehungsweise zusätzlicher 1,5 Prozent der Beitragssumme bei qualitativ guter Beratung begründet werden.

Michael H. Heinz, BVK

Ebenfalls Themen der Anfrage waren, warum die Bundesregierung die Vergütung von Beratern unterschiedlicher Vertriebswege und damit unterschiedlicher Geschäftsmodelle gleich behandelt. Und wie sich das auf die Zahl der Berater, Vermittler und Makler von Lebensversicherungen hierzulande auswirkt. Von besonderem Interesse war aber die Frage, in welcher Höhe sich die Renditen für Kunden Lebensversicherungen nach Schätzung der Bundesregierung verbessern dürften, nachdem der Provisionsdeckel eingeführt wurde.

„Eindruck der Planlosigkeit“

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Die Reaktion der Bundesregierung auf diese Fragen (Drucksache 19/10059) fällt nach Ansicht von Michael H. Heinz enttäuschend aus: „Die Antwort des Ministeriums, dass die Auswirkungen des vorgesehenen Provisionsdeckels auf die Rendite der Lebensversicherungen nicht bestimmbar sind, lässt leicht den Eindruck der Planlosigkeit entstehen“, kommentiert der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

„Das ist aber mit Blick auf die Vermittlerbranche, die die Absicherung der Bevölkerung besorgt und von ihrer Beratungs- und Vermittlungsleistung leben können muss, unverantwortlich“, so BVK-Präsident Heinz weiter. „Parteiideologische Beweggründe sollten nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden.“ Zudem seien nach Ansicht des BVK die Provisionen im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) seit fünf Jahren bereits auf breiter Front abgesenkt worden.

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