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BVK-Präsident teilt weiter gegen Check24 aus „Gerichtsurteil zur Erstinformation nicht richtig umgesetzt“

Schließt einen weiteren Schritt gegen Check24 nicht aus: BVK-Präsident Michael Heinz.
Schließt einen weiteren Schritt gegen Check24 nicht aus: BVK-Präsident Michael Heinz. | Foto: BVK

Im Sommer 2017 wurde das Vergleichsportal Check24 nach einem Rechtsstreit mit dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) dazu verpflichtet, den Kunden direkt beim Erstkontakt über seine Maklertätigkeit aufklären.

Doch der BVK ist nach wie vor nicht zufrieden mit der Umsetzung:

„Nach unserer Auffassung hat Check24 das Gerichtsurteil zur Erstinformation nicht richtig umgesetzt“, meint BVK-Präsident Michael Heinz. „Der Verbraucher schlittert nach wie vor in den Verkaufsprozess, ohne zu merken, dass Check24 für die Vermittlung von Versicherungen Provisionen kassiert.“

Tatsächlich erfährt ein unwissender Kunde erst dann von den Provisionen, wenn er beim Versicherungsvergleich seine E-Mail-Adresse angibt. Aus Sicht von Check24 ist das auch nicht problematisch: „Das ist der erste Geschäftskontakt“, sagt Unternehmenssprecher Daniel Friedheim in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). „Erst dann wird ein Interessent zu einem echten Kunden, wenn er seine persönlichen Daten preisgibt. Daran müssen wir uns orientieren.“

Welche Seite recht behält, muss nun ein Ordnungsmittelverfahren klären, das laut FAZ bereits angelaufen ist. Sollte es die Position des BVK stärken, droht Check24 eine Vollstreckungsstrafe.

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Der Vermittlerverband will es dabei aber nicht belassen, so geht es BVK-Präsidenten nach eigenem Bekunden um ganz grundsätzliche Fragen. So beruft sich der Verband auch auf die neue EU-Versicherungsvertriebslinie (IDD), die am 23. Februar in Kraft treten soll.   

„Eine echte Beratung mit einem Verbraucherschutz, der diesen Namen auch verdient, ist ohne den Dialog mit einem Versicherungsvermittler nach unserer Auffassung nicht denkbar. Nur ein paar Multiple-Choice-Fragen zu beantworten, reicht bei weitem nicht aus“, so Heinz. Man werde in jedem Fall „ganz genau beobachten, wie Check24 nach dem 23. Februar die Kunden beim Versicherungsverkauf berät“, stellte der BVK-Chef klar.

Zwar darf der Kunde nach der IDD-Umsetzung selbst entscheiden, ob er eine Beratung überhaupt wünscht. „Darauf darf ein Unternehmen aber nicht sein Geschäftsmodell aufbauen“, so Heinz weiter.

Check24 hat allerdings bereits angekündigt, seine 200 Versicherungsexperten nach den EU-Vorgaben weiterzubilden, wie die FAZ schreibt. Ab dem 23. Februar gibt es nämlich eine Weiterbildungspflicht für jeden, der Policen vertreibt. Mindestens 15 Stunden pro Jahr sind dann Pflicht. Es bleibt also abzuwarten, ob der BVK bald erneut vermeintliche Schwachstellen am Konzept des Portals findet.

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