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Aktualisiert am 09.01.2023 - 16:31 Uhrin Vermittlerrecht & HaftungLesedauer: 4 Minuten

Provisionen bei Versicherungen „Nicht alle Vermittler mit der großen Keule erwischen“

Ampelsünder
Ampelsünder: Der Vermittlerverband BVK ärgert sich über die Geschäftspraktiken einiger Großvertriebe und rückt stattdessen das „Bild vom ehrbaren Kaufmann“ stärker medial in den Vordergrund. | Foto: Holger Schué / Pixabay

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mischt sich in die neu aufkommende Diskussion um einen Provisionsrichtwert ein. Der rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe zählende Berufsverband will sich „intensiv“ an einer aktuellen Konsultation beteiligen. Wie berichtet, veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in dieser Woche einen Entwurf, wie ein „Merkblatt zu wohlverhaltens-aufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ aussehen könnte. 

Fehlanreize im Versicherungsvertrieb verhindern 

Die Bafin will demnach sicherstellen, dass die Lebensversicherer ihren Kunden einerseits eine „angemessene“ Rendite bieten sowie andererseits „unternehmenseigene Fehlanreize in der Vertriebsvergütung“ verhindern. Hierzu will die Behörde diejenigen Unternehmen näher überprüfen, deren die Effektivkosten deutlich über dem Branchendurchschnitt liegen. Sie stützt sich auch auf die Vorgaben der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zum Produktfreigabeverfahren sowie zur Vertriebsvergütung und Interessenkonflikten. Die Adressaten des Merkblatts sind die Versicherungsunternehmen, betont der Vermittlerverband BVK. 

Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Michael H. Heinz © BVK

„Wir begrüßen, dass die Bafin in ihrem Merkblatt keinen fixen Provisionsrichtwert vorgibt“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Stattdessen verweist die Behörde auf ihren Spielraum, die Regeln des Paragrafen 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) auszulegen. Demnach darf die Vertriebsvergütung eines Versicherers nicht dazu verleiten, nicht mehr im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln.„Wir gehen davon aus, dass unsere BVK-Mitglieder die neue aufsichtsrechtliche Maßnahme nicht betrifft“, ergänzt Heinz, der dies auch auf der Bafin-Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am Mittwoch betonte. 

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Dort hatte Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund die Lebensversicherer angemahnt, übermäßige „Ausreißer oder Exzesse“ bei den Provisionen zu vermeiden. Das entspricht im Großen und Ganzen dem, was auch Heinz von der Versicherungsaufsicht erwartet: Man müsse „diejenigen sanktionieren, die sich nicht benehmen.“ Denn er wirft auch einen kritischen Blick auf die eigene Branche, in der es mitunter zu Verfehlungen komme. „Die Zahl der Beschwerden über Vermittler sind zwar erfreulich niedrig. Aber es gibt auch Ausreißer.“ Diese vereinzelten Foulspieler müsse man verwarnen, nicht aber das ganze Spiel neu erfinden oder sinnbildlich „alle mit der großen Keule erwischen“. 

 

Der aktuell vorgelegte Entwurf der Bafin bestätigt die Annahme, dass die Behörde lediglich Ausreißer einfangen wolle. Um dieses Ziel zu erreichen, kann sie die negativ auffallenden Versicherer bereits im Rahmen des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) beeinflussen. Nicht erforderlich erscheint hierfür dagegen ein sogenannter Provisionsdeckel, der als allgemeines Verbot bestimmter Vergütungen ausnahmslos die gesamte Assekuranz treffen würde. Das gilt auch für den milderen Provisionsrichtwert, den deutsche Vermittlerverbände klar ablehnen

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