Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb „Vermittler dürfen nicht unverhältnismäßig belastet werden“
Eine aktuelle Vorgabe der Europäischen Union (EU) könnte Deutschlands Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler unverhältnismäßig belasten. Das befürchtet zumindest der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). In einer aktuellen Stellungnahme kommentiert die Interessenvertretung von rund 14.000 selbständigen und hauptberuflichen Versicherungsvertretern und -maklern sowie Bausparkaufleuten die Technischen Regulierungsstandards (englisch: Regulatory Technical Standards, RTS). Sie treten zum 1. Januar in Kraft und konkretisieren die EU-Offenlegungsverordnung, inwieweit sich Investitionsentscheidungen nachteilig auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange auswirken.
„Das Regulierungskarussell dreht sich immer stärker und setzt uns Fliehkräften aus, die unsere Handlungsfähigkeit als selbstständige Unternehmer immer weiter einschränken“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Als ehrbare Kaufleute sehen wir das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlich als Chance, aber was wir ab kommenden Jahr anhand von seitenlangen, sogenannten Templates, also Vorlagen der RTS, bei unseren Kunden abfragen müssen, führt zu überbordender Bürokratie.“ Der BVK kritisiert insbesondere, dass sich eine umfassende Transparenz zur Nachhaltigkeit kaum übersichtlich darstellen lasse. „Diese Kluft müssen die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler schließen.“
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Zudem seien die Nachhaltigkeitsdaten der Finanzmarktprodukte, die zum Abgleich mit den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden notwendig sind, teilweise überhaupt nicht vorhanden. „Zwar unterstützt der BVK seine Mitglieder, um die neuen Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit bestmöglich zu erfüllen. Aber dennoch können aufgrund der fehlenden Transparenz Haftungsfallen für den Berufsstand lauern“, warnt Heinz. „Das könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn sich zukünftig herausstellen sollte, dass das vermittelte Finanzprodukt gar nicht zu den Nachhaltigkeitsinteressen des Kunden passt.“ Und in einer dreimonatigen Vetophase des EU-Parlaments und des Rats können die RTS auch noch überarbeitet werden.