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Der Vermittlerverband BVK gibt EU-Regulierung Priorität

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat seine Prioritäten für das kommende Jahr abgesteckt: 2024 wolle man sich – ebenso wie bereits 2023 – schwerpunktmäßig um Fragen der EU-Regulierung kümmern. Die EU-Ebene sei für den BVK „strategischer Schwerpunkt seiner Arbeit, zum Wohl der deutschen Vermittlerschaft.“
Passend zu diesem Fokus tagte das BVK-Präsidium Anfang Oktober in der Hauptstadt Luxemburgs, dem operativem Zentrum der Europäischen Union.
Auf der EU-Ministerrats-Sitzung am 4. und 5. Oktober habe man Änderungsanträge zur europäische Kleinanlegerstrategie eingebracht, heißt es vom BVK. „Damit wollen wir Klarstellungen erzielen, damit Versicherungsmaklern in Deutschland keine Provisionsverbote drohen“, benennt BVK-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Eichele das Kernanliegen seines Verbands in dieser Frage.
Kleinanlegerstrategie - Thema Provisionsverbot rüttelt die Vermittlerbranche auf
Die Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, kurz RIS) ist ein Projekt der EU-Kommission. Ende Mai legten Kommissionsvertreter einen Plan mit Maßnahmen vor, die darauf abzielen, Privatpersonen einen leichteren und geschützteren Zugang zu den Kapitalmärkten zu geben. Der Entwurf brachte vor allem deshalb weite Kreisen des Finanzvertriebs in Unruhe, weil er ein partielles Verbot für die Annahme von Vertriebsprovisionen forderte – etwa im Fall von rein Order ausführenden Finanzgeschäften. Das Gros des hiesigen Versicherungsvertriebs stützt sein Geschäftsmodell jedoch auf diese Art der Vergütung.
Nach Veröffentlichung des RIS-Entwurfs wurde innerhalb der deutschen Vermittler-Landschaft unter anderem die Frage laut, was die Kommission wohl genau mit der Bezeichnung „unabhängiger Vertrieb“ meine – denn gerade diesem will die EU-Kommission zukünftig die Vergütung mit Provisionen verwehren.
Diese Frage hatte zuletzt sogar für Streit zwischen den Vermittlerverbänden BVK und AfW gesorgt. Denn der BVK – der überwiegend gebundene Versicherungsagenten zu seinen Mitgliedern zählt – und der AfW – der vor allem für den freien Maklervertrieb steht – interpretieren die Zuschreibung „unabhängig“ mit Blick auf den Versicherungsvertrieb durchaus unterschiedlich. Beide Verbände haben jeweils ein eigenes wissenschaftliches Gutachten in der Frage erstellen lassen.
BVK fordert „rechtssichere Formulierung“
BVK-Hauptgeschäftsführer Eichele erläutert: „Die entsprechenden Passagen im EU-Kommissionsentwurf zur RIS führen noch zu missverständlichen Auslegungen in Deutschland hinsichtlich der Unabhängigkeit der Makler und ihrem Status. Hier schlagen wir deshalb eine rechtssichere Formulierung der RIS vor.“
Die BVK-Vertreter haben im Rahmen ihrer Brüsseler Präsidiumssitzung auch mit den Europaparlamentariern Markus Ferber, Ralf Seekatz und Andreas Schwab über die EU-Kleinanlegerstrategie diskutiert, heißt es weiter vom BVK. Der Verband will im EU-Parlament nun Änderungsanträge einbringen.
Auch wolle man sich mit anderen Vermittlervertretern europaweit abstimmen, wie mit dem Direktor des europäischen Vermittler-Dachverbands European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) Nic De Maesschalck, heißt es vom BVK.