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Von in NewsLesedauer: 4 Minuten
Beratung
Beratungsgespräch: Es sollten keine Altersvorsorgeprodukte ohne Beratung vertrieben werden, fordern die Vermittlerverbände in ihrer „Bonner Erklärung“. | Foto: Imago Images / Westend61
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Alle Jahre wieder: Auch am gestrigen Donnerstag trafen sich Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) in Bonn. Im vergangenen Jahr wehrten sich die Vermittlervertreter gegen die Pläne der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Provisionsrichtwerte einzuführen. Nun waren mögliche staatliche Eingriffe in die Vermittler-Vergütungen im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie Gegenstand des Spitzentreffens.

Altersvorsorge braucht Beratung

Ihre Forderungen hielten die Verbände in ihrer „Bonner Erklärung“ mit dem Titel „Provisionsberatung auf dem Prüfstand – ist die Altersvorsorge gefährdet?“ fest. Insgesamt enthält das Papier vier Positionen. So fordern die Vermittler-Vertreter unter anderem, den Vertrieb ohne Beratung bei der Altersvorsorge zu untersagen. Damit wettern sie gegen den reinen Online-Vertrieb, der in Konkurrenz zu ihrem eigenen Geschäftsmodell steht.

„Private Altersvorsorge ist beratungsintensiv und eine langfristige Entscheidung“, argumentieren die Verbände. Dabei berufen sie sich auf eine Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Missstände einiger Versicherer beim Onlinevertrieb offengelegt hat. Demnach gaben einzelne Versicherer an, dass ein Online-Abschluss nur möglich sei, wenn die Kunden auf eine Beratung verzichteten. „Dies widerspricht Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 VVG („Beratung des Versicherungsnehmers“), wenn eine Beratung im konkreten Fall erforderlich war, also ein Beratungsanlass bestand“, monierte daraufhin die Bafin.

Ein weiterer Punkt betrifft die geplante Altersvorsorge-Reform. Die Vermittler begrüßen grundsätzlich die Reformbereitschaft der Bundesregierung. Bei der konkreten Ausarbeitung der Vorschläge fühlen sie sich aber nicht ausreichend berücksichtigt. „Leider hat der GDV die Interessen der Vermittler nicht hinreichend vertreten“, heißt es in dem Papier.

 

Riester-Reform: Garantieabsenkungen und Einbeziehung der Selbstständigen

So finden die Beibehaltung des 3-Schichten-Modells und der Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge sowie die geplante stärkere Flexibilisierung in der Auszahlungsphase und die Abkehr von der Idee eines Staatsfonds die Zustimmung der Vermittlerverbände. Die geplanten Altersvorsorgedepots sehen sie allerdings skeptisch. Damit würde man die Altersvorsorge den volatilen Kapitalmärkten überlassen, argumentieren sie. Renten und Mindestgarantien seien für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bei der Altersvorsorge für die Planbarkeit der Bürger enorm wichtig, betonen sie. „Offenbar ist es der Versicherungswirtschaft innerhalb der Fokusgruppe nicht gelungen, dies ausreichend zu verdeutlichen“.

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Bei der Riester-Rentenreform fordern die Verbände Garantieabsenkungen in der Ansparphase. Auch eine Einbeziehung der Selbstständigen wäre ihrer Auffassung nach sinnvoll.

Und auch eine mögliche Begrenzung von Provisionen ist Thema des Positionspapiers, dem gleich zwei Punkte gewidmet sind: „Debatten um Provisionsbegrenzung“ und „Provisionsberatung auf dem Prüfstand“. Wie auch im vergangenen Jahr, lehnen die Verbände Eingriffe in die Vergütungen der Versicherungsvermittler vehement ab. Sie widersprächen der marktwirtschaftlichen Ordnung und seien deshalb unangebracht, heißt es.

Provisionsverbot immer noch möglich

Unsicherheiten hinsichtlich eines Provisionsverbots bestehe nach wie vor, schreiben BVK und AVV. Durch „intensive Interessenvertretung in Brüssel“ sei es zwar gelungen, die EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness zu einer weitgehenden Abkehr von diesen Plänen im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie zu bewegen. Die Kommissarin habe jedoch klargemacht, dass die Pläne nach einer dreijährigen Bewährungsprobe erneut zur Prüfung auf den Tisch kommen werden.

„Die Vermittler appellieren an die Branche, Incentives und Bonifikationen zugunsten einer auskömmlichen laufenden Vergütung umzustellen und die Bewährungsprobe der EU ernst zu nehmen. Der Weckruf aus Brüssel muss von allen Beteiligten vernommen werden!“, so die Verbände.

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