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in Berater & VermittlerLesedauer: 4 Minuten
Michael H. Heinz
Michael H. Heinz: Der BVK-Präsident wurde auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung einstimmig wiedergewählt. | Foto: BVK
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Auf ihrer Jahreshauptversammlung in Berlin fordern die Delegierten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) einmal mehr von der Politik eine Reform der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge in Deutschland. Ein weiteres großes Thema war auch die EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy oder RIS), die bekanntlich nur teilweise auf Zustimmung des Verbands trifft.

In einem einstimmig angenommenen Leitantrag erklären sich die BVK-Vermittler zu einem „Teil der Lösung des sozialpolitischen Auftrags der Altersvorsorge in Europa“. Der ebenfalls einstimmig wiedergewählte BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärte gemeinsam mit Vizepräsident Gerald Archangeli am Freitagmorgen in einer Pressekonferenz die Punkte der an die Politik gerichteten Leitplanken.

Verband lehnt Provisionsverbote strikt ab 

Demnach begrüßt der BVK zwar den Ansatz der Kleinanlegerstrategie, mehr Menschen zum Anlegen zu bewegen. Stört sich jedoch an dem Schwenk der EU-Verordnung, dies mit einer Regulierungsflut und dem Provisionsthema zu verknüpfen. Für Heinz zeigt sich darin ein „fehlgeleiteter Verbraucherschutz“. Schließlich brauche es die Vermittler, um gerade Kleinanleger zu Altersvorsorgethemen zu beraten. Andererseits wollte man ihnen durch ein Provisionsverbot, das nun erstmal vom Tisch ist, die Lebensgrundlage entziehen.

In der begleitenden Pressemitteilung zum Leitantrag heißt es, der BVK setze sich „für eine Koexistenz von Provisions- und Honorarvergütung“ ein. Diese fördere den Wettbewerb und sorge für Beratungsvielfalt. Darüber, wie die Pläne der Europäischen Kommission in Bezug auf das Provisionsverbot auszulegen sind, bestand beim BVK in der Vergangenheit zwischenzeitlich Unsicherheit und Uneinigkeit mit dem Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW).

 

Riester auch für Selbstständige 

In Anbetracht des geringen Rentenniveaus in Deutschland betont der Vermittlerverband die Bedeutung der privaten Altersvorsorge. Reformen erwartet der BVK in dieser Legislaturperiode zwar nicht, betont aber erneut seinen Standpunkt zur Riester-Rente. Dort müssten sich die Zulagenverfahren nach wie vor vereinfachen und die Rendite durch den Verzicht auf Garantien gestärkt werden. Zudem sollten Selbstständige nicht von dieser Förderung ausgenommen sein, denn auch für sie sei gerade im Zeichen von Demografie und Fachkräftemangel die Vorsorge ebenso wichtig.

Generationenkapital bietet keine ausreichende Substituierung 

Am geplanten Generationenkapital der Ampelkoalition kritisiert der BVK den „unzureichenden und schuldenfinanzierten Kapitaleinsatz“. Auch schreibt der Verband dem Staatsfonds wegen des ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktors eine "mangelnde Generationengerechtigkeit" zu. Stattdessen sollen die Anhebung von Renteneintrittsalter und Beitragssatz sowie eine Anpassung des Rentenniveaus die gesetzliche Rente finanzierbar machen. Insgesamt lautet der Appell für die Altersvorsorge: „Mehr privat, statt Staat.“

BVK setzt sich vermehrt auch für Makler ein

Waren es früher fast ausschließlich Exklusivvertreter, betont der BVK in diesem Jahr seine neuen Leistungen für Makler. Mit einem Maklerberat möchte der Vermittlerverband sich gezielt mehr für diesen Vertriebsweg einsetzen, dessen Vertretung sonst vor allem der AfW für sich reklamiert. Auch sonst betont der BVK, alle Vertriebswege zu vertreten zu wollen, auch wenn es in der Branche Verwerfungen und Vertriebsformen gäbe, die der BVK nach eigener Aussage nicht gutheißt.   

In Sachen Aufsicht hat der BVK auch eine klare Meinung: Man sei zufrieden mit den Industrie- und Handelskammern. Eine Aufsicht durch andere Behörden wie beispielsweise die Bafin würde nur mehr Bürokratie und Kosten mit sich bringen. Einen Punkt zur Nachbesserung sieht der BVK allerdings. So macht er sich dafür stark, dass die Aufsicht sowohl für Versicherungs- als auch Finanzanlagenvermittler bei den Industrie- und Handelskammern gebündelt wird, und nicht mehr zwischen denen und den Gewerbeämtern aufgeteilt ist.

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