Bei der diesjährigen Jahrespressekonferenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) kündigte Frank Grund unter anderem an, dass seine Behörde einen Provisionsrichtwert bei Lebensversicherungen anstrebt. Damit will der Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin vor allem Fehlanreize im Vertrieb vermeiden. So führte Grund die Ergebnisse einer Umfrage an, demnach sich die Abschluss- und andere Kosten je nach Gesellschaft zum Teil sehr stark unterscheiden. Details zur Höhe des Richtwertes sowie weitere Einzeheiten will die Bafin erst in der zweiten Jahreshälfte präsentieren.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich „überrascht“ von dem Vorhaben. „Nachdem der Gesetzgeber schon in der letzten Legislaturperiode zurecht davon abgesehen hat, einen Provisionsdeckel gesetzlich vorzuschreiben, sind wir über diesen Schritt der Bafin etwas erstaunt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Allerdings würden diese aufsichtsrechtlichen Maßnahmen aus seiner Sicht für die Vermittlerbranche weniger einschneidend sein als ein gesetzlich vorgeschriebener Provisionsdeckel.

„Ehrbare Versicherungskaufleute nicht betroffen“

Damit wolle die Bafin nur diejenigen maßregeln, die überhöhte Vergütungsstrukturen haben, vermutet Heinz. „Unsere Mitglieder werden als ehrbare Versicherungskaufleute davon nicht betroffen sein.“

Dennoch kritisiert der BVK generell Eingriffe in die Vergütungen der Versicherungsvermittler. Nach Auffassung des Verbandes widersprächen sie der marktwirtschaftlichen Ordnung und seien deshalb unangebracht. „Der BVK hat zudem in der Vergangenheit in mehreren Stellungnahmen bei der Debatte um einen Provisionsdeckel darauf hingewiesen, dass die Begrenzung von Provisionen sich nur marginal und vernachlässigbar auf die Rendite von Lebensversicherungen auswirken würde“, erklärt der Verbandspräsident.