Deutschlands Versicherungsvermittler wollen bei der anstehenden Reform der Altersvorsorge hierzulande nicht zu kurz kommen: „Schon seit Dekaden übernehmen wir in sozialpolitischer Verantwortung die Absicherung unserer Kundinnen und Kunden, entwickeln ein Vertrauensverhältnis und beraten sie qualifiziert nach den Prinzipien der ehrbaren Versicherungskaufleute“, betont Michael H. Heinz in einem aktuellen Statement. „Daher erwarten wir von jeder neuen programmatischen Ausrichtung der Altersvorsorge, dass sie die Bedeutung unseres Berufsstands entsprechend bedenkt“, so der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weiter. Anlass ist der vor einer Woche veröffentlichte Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm der CDU

Jochen Pimpertz © IW Köln

Für die Zukunft fordern die Christdemokraten unter anderem eine Pflicht zur privaten Zusatzvorsorge. Denn die nach dem Umlageverfahren finanzierte gesetzliche Rente allein garantiere kaum noch auskömmliche Finanzen im Ruhestand. „Eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge ist notwendig und sinnvoll“, bestätigt Jochen Pimpertz vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Der zuständige Bereichsleiter kritisiert aber den verpflichtenden Charakter: „Zum einen drohen manchem Bürger die Mittel für das Eigenheim oder andere Vorsorgeformen abhandenzukommen, wenn zwangsweise in bestimmten Vorsorgeprodukten gespart werden soll. Zum anderen wäre Geringverdienern wenig geholfen, denen ohne steuerfinanzierte Hilfen schlicht die Mittel zur Vorsorge fehlen.“ 

Auch BVK-Präsident Heinz fordert: „Eine Verpflichtung zur Altersvorsorge darf nicht die individuellen Lebenslagen der Kundinnen und Kunden und ihre Wünsche ignorieren. Ein Obligatorium darf also nicht so weit gehen, dass hier nur bestimmte Produkte einseitig bevorzugt werden, auch nicht in der betrieblichen Altersvorsorge.“

Als Vorbild nennt er die Riester-Rente, die mit unterschiedlichen Produkttypen „vielfältige Vorsorgemöglichkeiten“ biete: Neben Versicherungen gibt es staatlich geförderte Bank- und Fondssparpläne sowie die sogenannte Eigenheimrente (siehe Grafik unten). „Allerdings sagen wir auch, dass die Riester-Rente dringend von bürokratischen Zumutungen und Begrenzungen der Zulageberechtigten entschlackt und reformiert werden muss“, verweist er auf ein Positionspapier des Vermittlerverbands

Manche der zu Jahresbeginn veröffentlichten BVK-Forderungen finden sich in den Reformvorschlägen der sogenannten Fokusgruppe private Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wieder. „Unsere außerhalb der Arbeitsgruppe eingebrachten konstruktiven Vorschläge wurden dennoch teilweise berücksichtigt“, freut sich Heinz.

Der BVK-Präsident schränkt aber ein: Die Reformliste des Expertengremiums falle für die Versicherungswirtschaft insgesamt eher enttäuschend aus. Konkret nennt der BVK, dass zukünftig auch Produkte ohne Mindestgarantien und lebenslanger Rentenzahlung gefördert werden sollen. Beide Vorgaben seien aber enorm wichtig, um das sogenannte Langlebigkeitsrisiko planbar abzusichern. „Offenbar ist es der Versicherungswirtschaft innerhalb der Fokusgruppe nicht gelungen, dies zu verdeutlichen.“ 

Auf Produkte der Assekuranz setzen weiterhin viele Deutsche, um finanzielle Polster für den Ruhestand aufzubauen. Doch im Hintergrund managen die Fondsgesellschaften hierzulande das meiste Kapital, das zur Altersvorsorge zurückgelegt wird: Ende Juni waren es 1,78 Billionen Euro (siehe Grafik unten). Das sind 44 Prozent des von der Fondsbranche insgesamt verwalteten Vermögens von rund 4 Billionen Euro.

„Investmentfonds sind der Motor der Altersvorsorge“, kommentiert Thomas Richter die aktuellen Daten der Mitgliedsfirmen des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). „Die Bürger sorgen für ihre Rente bislang zwar oft über Versicherungen oder eine Betriebsrente vor, aber verwaltet wird letztlich ein großer Teil dieses Kapitals in Fonds“, betont der BVI-Hauptgeschäftsführer.  

Laut Richter wird dies zunehmend auch von der Politik honoriert: Die von der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge habe „folgerichtig mit großer Mehrheit gegen den Zwang zu Verrentung und Garantien und stattdessen für die Wahlfreiheit gestimmt“. Denn ohne diese Vorgaben für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte, wie die Riester- und die Rürup-Rente, kommen auch die Vermögensverwalter ins Spiel. Bislang war spätestens nach der Ansparphase ein Versicherer gefragt, um das angesparte Kapital teilweise oder komplett als lebenslange Rente auszuzahlen. Laut dem im Juli veröffentlichten Abschlussbericht des Expertengremiums hingegen „sollte die Länge der Auszahlungsphase so bemessen sein, dass sie in der Regel einen hohen Anteil der erwarteten Rentenzeit abdeckt.“ 

Jedoch wird ein Referentenentwurf zur zukünftigen Rentenpolitik erst im Frühjahr erwartet und die Dachorganisation der Versicherer in Deutschland hat genau hier Nachbesserungsbedarf angemeldet: „Es ist gut, wenn die Sparer freier über ihr Vermögen verfügen können. Es wäre aber bei einem Altersvorsorgeprodukt kontraproduktiv, die lebenslange Rente aufzugeben“, erklärte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nur so sei sichergestellt, dass die Ersparnisse nicht vorm Lebensende aufgebraucht sind. Der von ihm geführte Branchenverband, der zu den finanzstärksten Lobbyorganisationen im Berliner Regierungsviertel zählt, „werde sich im weiteren politischen Verfahren dafür einsetzen, dass diese Elemente gestärkt werden“. 

Auch in seinem aktuellen „Dossier: Geförderte private Altersvorsorge“ bezeichnet der GDV die lebenslange Rente als „Kernelement der geförderten Altersvorsorge“. Denn dadurch müssten sich Versicherte keine Sorgen machen, dass ihr Geld vor dem Lebensende aufgebraucht ist. „Berechtigt ist diese Sorge bei Bankauszahl- oder Fondsentnahmeplänen, die auf ein bestimmtes Endalter berechnet werden – oft den 85. Geburtstag. Von den heute 65-jährigen Frauen würden dann noch 70 Prozent leben, von den gleichaltrigen Männern immerhin noch 55 Prozent“, warnen die Versicherer.

Und weiter: „Mehr als die Hälfte der Menschen müsste dann mit weniger Geld auskommen. Für Frauen wären das im Mittel etwa acht Jahre und für Männer etwa sieben Jahre ohne Zusatzvorsorge.“ Das wäre fatal, weil Kosten für Miete, Essen oder Gesundheitsleistungen bis ans Lebensende anfallen. 

Wie sich die Auszahlungsphase flexibilisieren ließe 

Daher müsse auch ein Altersvorsorgeprodukt eine lebenslange Zahlung garantieren, um eine „gleichwertige Ergänzung zur gesetzlichen Rente“ sein zu können. Allerdings solle die Auszahlungsphase in der Zukunft flexibler gestaltet werden können. Zum Beispiel sei denkbar, dass die lebenslange Rente nicht mehr zwingend in dauerhaft konstanten oder steigenden Raten ausgezahlt werden muss, wie es heute noch vorgeschrieben ist. „Stattdessen könnte man auch einen garantierten Sockelbetrag festlegen, der um eine variable Zahlung erhöht wird – abhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt“, schlägt der GDV vor. So seien beispielsweise höhere Anfangsleistungen zu Rentenbeginn möglich oder auch höhere Renditen für das angesparte Kapital während der Auszahlungsphase. „Eines bliebe aber unverändert: die lebenslange Leistung.“

Jochen Ruß © Ifa

„Mit der Forderung, dass eine Leibrente zwingend vorgeschrieben wird, versuchen die Lebensversicherer, die Fonds als Wettbewerber mit Hilfe des Gesetzgebers vom Markt fernzuhalten“, kritisiert BVI-Chef Richter. „Fehlender Wettbewerb aber schadet den Sparern, die von Flexibilität in der Auszahlphase profitieren würden.“

In dieser Abkehr von der obligatorischen lebenslangen Rente sieht Jochen Ruß aber auch große Risiken: „Menschen unterschätzen die eigene Lebenserwartung und die Unsicherheit der eigenen Lebensdauer dramatisch. Eine lebenslange Rente sichert die finanziellen Risiken ab, die aus der Unsicherheit des eigenen Todeszeitpunkts resultieren“, erklärte der Geschäftsführer des Ulmer Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa) bei einer Veranstaltung des Versicherers Standard Life Ende November. 

Lebensversicherer und Fondsgesellschaften im Wettbewerb 

„Fondsentnahmepläne sind sinnvolle Produkte – auch in der Ruhestandsplanung“, so Ruß weiter. „Sie sind aber für das Ziel, lebenslange Ausgaben zu finanzieren, in aller Regel weniger gut geeignet als eine lebenslange Rente.“ Denn wer lebenslange Ausgaben bestreiten muss, brauche ein lebenslanges Einkommen.

Die Frage laute aber gar nicht „Fonds oder Versicherung?“. Vielmehr sei die Kombination erstrebenswert, um das angesparte Kapital auch in der Auszahlphase über chancenreiche Investments vor dem schleichenden Realwertverlust zu schützen. „Fondsgebundene Rentenphasen bieten einen sinnvollen Kompromiss aus Sicherheit, Chance und Inflationsschutz bei gleichzeitiger Garantie, dass ein Einkommen lebenslang fließen wird“, meint Ruß und fragt: „Warum machen sich Fonds- und Versicherungsbranche nicht gemeinsam für diese bedarfsgerechte Lösung stark?“