Aus der CFP-Praxis: Wie man mit Sonderausgaben Geld sparen kann
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Mit Eintritt in den Ruhestand beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern es ändert sich häufig auch der persönliche Finanzbedarf. Wie eine auf persönliche Wünsche und Ziele ausgerichtete Ruhestandsplanung am besten gelingt, erläutert MLP Berater und CFP Oliver Blättgen.
Persönliche Beratung| Bildquelle: Imago Images / Zoonar II
Mit Eintritt in den Ruhestand beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern es ändert sich häufig auch der persönliche Finanzbedarf. Eine sorgfältige Betrachtung des monatlichen Budgets geht daher jeder erfolgreichen ganzheitlichen Ruhestandsplanung voraus.
Mit veränderten Einkünften und Ausgaben – so fallen im Ruhestand zum Beispiel Kosten für den Arbeitsweg weg, aber dafür wird mehr Geld für Urlaube und Freizeitaktivitäten ausgegeben – verändert sich häufig auch die individuelle steuerliche Belastung. Mit Eintritt in die arbeitsfreie Zeit beginnt somit für Ruheständler eine neue Form der Berücksichtigung der Abgaben an den Fiskus. Denn zur optimalen Strukturierung des Vermögens gehört immer auch ein genauer Blick auf die zu erwartende Steuerlast – am besten gemeinsam mit einem Steuerberater.
Bei Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein darf man sich sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit lassen. In der Regel stehen für die meisten Ruheständler zum Renteneintritt die zu versteuernden Einkünfte fest – über Sonderausgaben besteht allerdings die Möglichkeit, die Steuerlast erheblich zu senken.
Ein Beispielfall: Die Ausgangssituation
Mein Kunde, Herr Schmidt, ist Jahrgang 1964 und war langjährig als Führungskraft angestellt, bis sein Arbeitgeber ihm zu seinem 60. Geburtstag angeboten hatte, das Unternehmen vorzeitig zu verlassen. Sein Einkommen betrug je nach Erfolgslage des Unternehmens zwischen 250.000 und 300.000 Euro jährlich. Über diesen hat er außerdem verschiedene Ansprüche aus den Durchführungswegen zur betrieblichen Altersversorgung erworben.
So erhält er ab 2025 in den darauffolgenden fünf Jahren jeweils eine sechsstellige Summe vor Steuern aus einer Zusatzversorgung, die er über Tantiemen in der Vergangenheit eigenständig aus dem Brutto aufgebaut hat. Weitere 5.000 Euro monatlich vor Steuern erhält er ab einem Alter von 63 Jahren aus Pensionskasse und Direktzusage. Mit seiner gesetzlichen Rente (auch ab 63) und Mieteinkünften werden seine jährlichen Einkünfte für einige Jahre sogar weitaus höher sein als während seiner Berufstätigkeit.
In den nächsten fünf Jahren wird der Spitzensteuersatz von 45 Prozent auf Schmidts zu versteuernde Einkünfte greifen. Die Steuerlast wird von 2025 bis 2030 somit die 100.000-Euro-Marke teilweise deutlich überschreiten. Erst ab 2031 wird sich die jährliche Einkommensteuer auf unter 30.000 Euro reduzieren.
Schmidt ist seit mehr als 25 Jahren privat krankenversichert. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen innerhalb der steuerlichen Abzugsbeträge hat sie die Möglichkeit, zusätzlich zum aktuellen Beitrag zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung für das Kalenderjahr bis zum dreifachen des aktuellen Jahresbeitrages voraus zu zahlen.
Das bedeutet, im Jahr 2025 zahlt er Absprache mit seiner Krankenversicherung circa 36.000 Euro für das bestehende und die Jahre 2026 bis 2028 und im Jahr 2029 für das bestehende und die Jahre 2030 bis 2032. Steuerlich als Sonderausgaben angesetzt werden die Vorauszahlungen jeweils in dem Jahr, in dem sie entrichtet werden.
Ebenso sind Vorsorgeaufwendungen für die Altersversorgung, das heißt Zahlungen in eine Basisrente oder an die Deutsche Rentenversicherung, anzusetzen. Schmidt kann bis zu 27.566 Euro im Jahr in diese beiden Durchführungswege der Schicht 1 einzahlen.
Nehmen wir an, er zahlt in den ersten drei Jahren an die Deutsche Rentenversicherung, um die Kürzung von 14,4 Prozent durch die früher beginnende Altersrente auszugleichen, und danach vier Jahre lang die gleiche Summe jährlich in eine Basisrente: In diesem Fall kann er in den nächsten sieben Jahren rund 193.000 Euro an steuerlichen Abzugsbeträgen geltend machen. In jedem Fall sollte sich Schmidt Hilfe bei einem Steuerberater suchen – so kann er Fehler bei der Absetzung vermeiden, die ihn bares Geld kosten würden.
In Summe kann er in den nächsten sechs Jahren durch die erhöhten Sonderausgaben seine Steuerlast um etwa 85.000 Euro senken. Durch die Vorauszahlungen hat er außerdem bis zum Jahr 2032 seine Krankenversicherungsbeiträge finanziert und gleichzeitig seine lebenslange Versorgung durch die Einzahlung in die Schicht 1 um circa 9.000 Euro pro Jahr erhöht.
Oliver Blättgen Quelle: MLP
Über den Autor: Oliver Blättgen ist Certified Financial Planner und MLP-Berater in Hannover. Seit mehr als 20 Jahren berät er seine Kunden in allen Finanzfragen. Die Ruhestandsplanung und die Altersvorsorge gehören dabei zu seinen Beratungsschwerpunkten.
Wir präsentieren kontinuierlich Beispiele aus der Beratungspraxis und schauen dabei erfolgreichen CFP-Zertifikatsträgern bei MLP über die Schulter – unter anderem bei Beratungen zu Praxisgründungen, Ruhestandsplanungen, Depotanalysen und Immobilienfinanzierungen. Tipps und Tricks inklusive.
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