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„Chance zur Verbesserung verpasst“ Diese 3 Forderungen stellt der Bundesrat an die bAV-Reform

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3 wichtige Forderungen der Ausschüsse unberücksichtigt

Insgesamt zeigt sich Karst unzufrieden mit der Vorgehendweise des Länderparlaments. „Der Bundesrat schließt sich nahezu vollständig den Vorstellungen der Bundesregierung an und verpasst die Chance, in einigen wesentlichen Punkten das Betriebsrentenstärkungsgesetz stärker an den aktuellen Bedürfnissen auch für das bereits bestehende bAV-System zu orientieren“, kritisiert er. 

Außerdem blieben die drei wesentlichen Forderungen der Bundesrat-Ausschüsse außen vor, so Karst weiter. Diese sind:

  1. Absenkung des steuerlichen Rechnungszinses. Damit könnte die „erhebliche Benachteiligung des bedeutendsten Durchführungsweges“, nämlich den Direktzusagen, in der steuerlichen Behandlung vermieden werden.
  2. 2. Erweiterung der reinen Beitragszusage auf betriebsratslose Betriebe und Ausdehnung des Opting-out auch auf betriebsvereinbarungsbasierte Lösungen. „Mit Blick auf die Verbreitung der bAV wäre hier eine andere Entscheidung des Bundesrates deutlich vorzugswürdig – Chance verpasst“, kommentiert der Vorsorge-Exptert.
  3. Weitere Ausgestaltung des Sicherungskonzepts für reine Beitragszusagen auf der Kapitalanlageseite durch einen stärkeren gesetzlichen Rahmen. Damit lasse der Bundesrat „erheblichen Spielraum für tarifpolitische Forderungen und das Risiko künftiger Tarifauseinandersetzungen in diesem Punkt“. 

Hintergrundinfo: Ende Dezember legte das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Demnach können die Tarifparteien künftig auch sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehunsgweise Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einführen. Daneben sollen ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt sowie die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente verbessert werden.

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