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Versicherungen Wie die Postleitzahl den Preis der Kfz-Police beeinflusst

St. Petri & Pauli in Hamburg-Bergedorf
St. Petri & Pauli in Hamburg-Bergedorf: In derselben Straße variiert der Kfz-Versicherungsbeitrag um bis zu 208 Euro – bei sonst identischen Tarifmerkmalen, zeigen Beispielberechnungen von Check24. | Foto: Monika Schröder / Pixabay

Vergleichbare Autofahrer zahlen mitunter deutlich mehr oder weniger für ihre Kfz-Versicherung, obwohl sie in derselben Straßen wohnen. Denn:  „Führt eine Straße durch unterschiedliche Postleitgebiete, kann es zu Preisunterschieden kommen“, erklärt Michael Roloff. „Viele Versicherer berechnen den Beitrag postleitzahlgenau“, so der Geschäftsführer für den Bereich Kfz-Versicherungen bei Check24. 

Die Münchener Betreiber von Deutschlands größtem Vergleichsportal haben in einer aktuellen Preisanalyse festgestellt, dass in großen Städten wie Hamburg, Berlin und Köln allein aufgrund der jeweiligen Postleitzahl große Beitragsunterschiede bestehen. In der Bergedorfer Straße in Hamburg zum Beispiel zahlt ein Single für die Vollkaskoversicherung seines VW Golf VII im günstigsten Fall 577,20 Euro jährlich. 

Eine Straße in sechs PLZ-Gebieten 

Eine Straße in sechs PLZ-Gebiet
Der Beitragsunterschied beträgt für diesen Beispielkunden mehr als 200 Euro pro Jahr. © CHECK24 Vergleichsportal GmbH München

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Zum direkten Vergleich: Im teuersten Postleitgebiet derselben Straße auf dem Gebiet der „Freien und Hansestadt“ werden 785,60 Euro fällig – ein Unterschied von 208,40 Euro nur aufgrund der Postleitzahl. Deutliche Unterschiede gibt es auch in der Landsberger Allee in Berlin (154,80 Euro jährlich), der Frankfurter Straße in Köln (99,20 Euro jährlich) und der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (90,80 Euro jährlich).

 

„Die Versicherer berücksichtigen bei der Beitragsberechnung unter anderem Unfallschwerpunkte, Fahrverhalten und Diebstahlrisiko“, erklärt Branchenexperte Roloff. „In Postleitgebieten mit vielen Unfällen müssen Fahrzeughalter deswegen mit höheren Beiträgen rechnen.“ Steigt ihr Beitrag durch die Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.

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