Checkliste für Vermittler IDD – Was bis 23. Februar zu tun ist
Beratungsprotokoll
Bis zum 23. Februar sollten Vermittler außerdem ihre Beratungsdokumentation anpassen. Die IDD lehnt sich hier an die Finanzmarktrichtlinie Mifid II an: Der Beratungsprozess bei Versicherungsanlageprodukten gleicht sich demjenigen von anderen Finanzanlageprodukten an. Vermittler müssen ihre Kunden detailliert zu finanziellen Möglichkeiten, Erfahrungen und Anlagewünsche befragen und das auch dokumentieren. Im Haftungsfall dient die Dokumentation als vorzeigbarer Beweis.
Beschwerdemanagement
Versicherungsvermittler benötigen zukünftig Leitlinien für ein Beschwerdemanagement. Sie müssen ihren Kunden die Anlaufstelle nennen können, an die sie sich im Streitfall wenden können. Ferner müssen sie ihren Kunden über den Stand der Dinge bei einer Beschwerde Auskunft geben können. Da viele Maklerunternehmen Kleinstunternehmen oder auch Ein-Personen-Betriebe sind, ist oft der Vermittler Anlaufstelle und Ansprechpartner für den Fortgang in einer Person. „Lassen Sie es möglichst gar nicht erst zu Beschwerden kommen“, rät Rechtsanwalt Reichow. Vermittler sollten im Vorfeld ihre Betriebsabläufe überprüfen und mögliche Quellen der Unzufriedenheit abstellen.
Aussitzen hilft nicht
Und wer den Start der IDD-Regeln einfach ignoriert? Vermittler, die es nach dem 23. Februar drauf ankommen lassen, begeben sich gleich von mehreren Seiten in Gefahr, warnt Reichow. Ärger droht jeweils von den Gegenparteien – beim Arbeitsvertrag also vom Angestellten, beim Maklervertrag vom Kunden, beim Beschwerdemanagement von der Aufsichtsbehörde, bei Vertriebsvereinbarungen vom Versicherer. Im Streitfall kann es teuer werden: „Bei Fällen im Wettbewerbsrecht liegt der Streitwert schnell bei 20.000 Euro“, berichtet Reichow. Zudem müssten Vermittler die Anwaltskosten wuppen. Das Fazit des Rechtsanwalts: Zum 23. Februar sollten Versicherungsvermittler für die IDD gewappnet sein.