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Aktualisiert am 04.10.2016 - 18:18 Uhrin AktienLesedauer: 3 Minuten

Chinesischer Aktienmarkt Peking erneuert Verkaufsbeschränkungen für Großaktionäre

Die chinesischen Aufsichtsbehörden haben Verkaufsbeschränkungen für große Aktionäre erneuert. Die Regulierer ergreifen diese Maßnahmen, um Panik unter Aktieninvestoren bei heftigen Markteinbrüchen abzumildern.

Ab dem 9. Januar dürfen Großaktionäre innerhalb von drei Monaten nicht mehr als ein Prozent der Aktien eines Unternehmens auf dem offenen Markt verkaufen, wie die Behörde China Securities Regulatory Commission (CRSC) am Donnerstag mitteilte. Die Regelung gelte nicht für Transaktionen wie Blockverkäufe und Übertragungsvereinbarungen und ersetze ein auf sechs Monate angelegtes Verkaufsverbot, das am Freitag auslaufen sollte, hieß es weiter.

„Das ist positiv für den Aktienmarkt, denn Befürchtungen, dass größere Aktionäre mit dem Abbau ihrer Beteiligungen beginnen, wenn das Verbot ausläuft, waren ein bedeutender Faktor für die Kursverluste am Aktienmarkt in dieser Woche", sagte Zhang Yanbing, Analyst bei Zheshang Securities in Schanghai.



Der Shanghai Composite Index war am Montag um 6,9 Prozent gefallen und sank am Dienstag um weitere 7,3 Prozent, bevor automatische Unterbrechungsmechanismen den Handel stoppten. Daraufhin berief die Behörde eine Sondersitzung am gleichen Tag ein, um über den Markt zu beraten. Im vergangenen Sommer hatte ein Einbruch von 43 Prozent im Index die Anleger verunsichert. Damals veranlasste die Regierung Stützungsmaßnahmen für den Markt, darunter das jetzt auslaufende Verkaufsverbot für Großaktionäre.

Der Kurseinbruch am Donnerstag zwang mindestens einen Fonds – Shanghai Heqi Tongyi Asset Management – sich von seinen Beständen zu trennen. Viele private Fonds und Hedgefonds in China haben Vereinbarungen mit Investoren, die eine zwangsweise Liquidation vorsehen, wenn der Wert der Positionen unter ein bestimmtes Niveau fällt.

Die neue Verkaufsbeschränkung für große Aktionäre beziehe sich nur auf Aktienverkäufe am offenen Markt und die Investoren müssten die Verkäufe 15 Tage vorher ankündigen, erklärte die Aufsichtsbehörde. Die Regelungen sollten „legale und ordnungsgemäße" Verkäufe von Großaktionären sicherstellen, hieß es. Ihre Einführung bedeute nicht, dass Staatsfonds sich aus dem Markt zurückziehen und es werde keine Veränderung bei ihrer Rolle in der Stabilisierung des Aktienmarktes geben, hieß es von der CRSC.

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