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Christian Waigel Die wichtigsten Punkte der Mifid-II-Umsetzung für Finanzberater

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Honorarberatung

Künftig muss der Kunde darüber informiert werden, ob die Anlageberatung als Honorar-Anlageberatung erbracht wird. „Das bringt die Anbieter einer normalen Anlageberatung in die missliche Lage, dem Kunden gegenüber darlegen zu müssen, warum sie keine Honorar-Anlageberater sind“, kommentiert Waigel den politischen Willen, die Honorarberatung zu fördern.

Provisionen

Für Kreditinstitute ohne Filialnetz bleibt es bei den strengen Regelungen zur Qualitätsverbesserung, erklärt Waigel. Sie müssen nachweisen, dass die Qualität „der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden“ verbessert wird. Demnach muss für die jeweilige Dienstleistung für den Kunden dokumentiert werden, welche Qualitätsverbesserung durch die Provisionen erreicht wird.

„Zusätzlich muss bei fortlaufenden Zuwendungen, das heißt vor allem bei Bestandsprovisionen, eine jährliche Information an den Kunden über die tatsächliche Höhe der angenommenen oder gewährten Zuwendungen erfolgen“, erklärt Waigel. „Lediglich geringfügige geldwerte Vorteile dürfen in Form einer generischen Beschreibung offengelegt werden.“

Telefonaufzeichnung

Der Entwurf enthält auch Konkretisierungen hinsichtlich der Telefonaufzeichnung, erklärt Waigel. Aufzuzeichnen seien insbesondere diejenigen Teile des Telefongesprächs, in welchen Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen erörtert werden.

„Nach dem jetzigen Vorschlag wären beinahe alle Telefonate im Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft aufzeichnungspflichtig“, so Waigel weiter. „Zusätzlich muss das Unternehmen einen oder mehrere Mitarbeiter benennen, die die Aufzeichnungen auswerten dürfen. Es soll nur bestimmten Mitarbeitern der Zugang zu den archivierten Telefonaten gewährt werden.“

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