Christian Waigel über Beratungsdokumentation, Provision & Co. Mifid-II-Umsetzung: 3 gute Nachrichten für 34f-Berater
Ende Dezember 2016 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für ein zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz vorgestellt, durch das die Vorgaben der EU-Richtlinie Mifid II umgesetzt werden sollen. Für 34-f-Berater bringt der Entwurf drei gute Nachrichten mit sich, erklärt Rechtsanwalt Christian Waigel in einem Video-Interview auf diefondsplattform.de.
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Die Ausnahmevorschrift bleibt erhalten
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt die Ausnahmevorschrift für den Fondsvertrieb laut Waigel bestehen. Demnach brauchen 34f-Berater also nach wie vor keine Bafin-Lizenz, um Fonds zu vermitteln.
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Kein Provisionsverbot
Anders als im Vorfeld befürchtet, will der Gesetzgeber die Provisionen nicht komplett verbieten. Lediglich Berater, die sich als unabhängig bezeichnen, werden künftig kein Geld von den Produktgebern annehmen dürfen. Daher bestehe für 34f-Vermittler keine Notwendigkeit, ihr Geschäft auf Honorarberatung umzustellen, so Waigel.
34f-Berater-Quiz Sachkunde-Prüfung: Testen Sie Ihr Wissen!
Sind Sie angehender Berater nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und stehen kurz vor der Sachkunde-Prüfung? Oder haben Sie Ihren Sachkunde-Nachweis bereits vor Jahren erbracht? Wie auch immer Ihr Status ist: Folgende 10 Fragen zeigen Ihnen, ob Sie die Sachkunde-Prüfung auch heute noch bestehen würden.
Das Quiz setzt sich aus jeweils vier Fragen zu Beratungsgrundlagen und zu offenen Investmentvermögen, sowie jeweils einer Frage zu geschlossenen Investmentvermögen und zu sonstigen Vermögensanlagen zusammen. Für jede Frage gibt es jeweils nur eine richtige Antwort. Die Fragen, die in dieser Form auch tatsächlich bereits in Sachkunde-Prüfungen gestellt wurden, wurden uns freundlicherweise von © GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, zur Verfügung gestellt.
Frage 1 von 10
Kenntnisse für Beratung: Frau Schulze möchte gerne bei ihren Anlagen auf Nummer sicher gehen und daher von Ihnen wissen, durch welche Gesetze beziehungsweise Einrichtungen ihre Anlagen in einem Sondervermögen geschützt werden. Frau Schulze genießt den Schutz über ...