Clerical Medical zahlt für Rürup-Kunden
Daran störte sich die Oberfinanzdirektion Münster, denn „gemäß Randziffer 11 des BMF-Schreibens vom 30.01.2008 ist ein planmäßiges Sinken der Rentenhöhe nicht zulässig“, so die Behörde in einer Kurzmitteilung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt in dem erwähnten Schreiben klar, dass Beiträge für Rürup-Renten nur dann als Sonderausgaben für die Altersversorgung steuerlich anerkannt werden können, wenn der Vertrag „die Zahlung einer monatlichen, gleich bleibenden oder steigenden, lebenslangen Leibrente vorsieht“.
Für alle Kunden, die seit Anfang 2008 eine Basisrente abgeschlossen haben, hat Clerical Medical dieses Problem behoben. Der Versicherer hat eine zusätzliche Erklärung in die Verträge eingefügt, dass die Rente bei Wahl der „Garantieoption 75 Prozent“ nicht unter ein bestimmtes Niveau sinken kann. Diesen Passus hätten die Finanzbehören für das Neugeschäft auch bereits anerkannt, so der Versicherer.
Verträge, die zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, erhalten diese Zusatzerklärung jetzt zwar auch, die HBOS-Tochter räumt aber trotzdem ein, „dass die Möglichkeit besteht, dass die Finanzämter den Sonderausgabenabzug für das Jahr 2007 nicht anerkennen könnten.“ Ist das der Fall will Clerical Medical die entsprechende Zeche zahlen. Betroffen sind rund 4.200 Kunden.
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