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Coco-Bonds Brüssel stellt Kapitalanforderungen klar

Inhaber sogenannter Coco-Bonds müssen damit rechnen, dass ihre Anleihen nicht immer Anleihen bleiben. Sondern dass sie sich mitunter auch in Aktien verwandeln können. Zur Umwandlung von Contingent Convertible („Coco“) Bonds müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die den Herausgeber dieser Finanzprodukte dazu veranlassen, sein Eigenkapital zu erhöhen. Dann verwandelt sich das durch Anleihenausgabe akquirierte Fremdkapital aus Coco-Anleihen in Eigenkapital und wird so auch in der Bilanz ausgewiesen. Mit der Folge: Die Anleger halten plötzlich Aktien statt der vormaligen Anleihen in der Hand.

Da sie damit nunmehr zu Anteilseignern am Unternehmen geworden sind, erhalten Anleger dann natürlich auch keine Zinsen mehr. Eventuell werden die Papiere auch vorübergehend abgeschrieben und möglicherweise später zurückgezahlt: Der Coco-Bond-Inhaber muss also bangen, wenn die Bank in Kapitalschwierigkeiten kommt.

Doch wann genau müssen Coco-Bond-Anleger mit einer Umwandlung ihrer Wertpapiere rechnen? Die EU-Kommission hat jetzt intern eine schriftliche Mitteilung herausgegeben, in die die Börsen-Zeitung Einsicht hatte. Darin werden solche Situationen eingegrenzt.

Und zwar unterscheidet das Papier „harte“, formale Anforderungen von „weichen“ Richtlinien. Wenn eine Bank die Auflagen an ihr Eigenkapital aus formalen Kategorien nicht erfülle, würden ihre Ertragsausschüttungen automatisch eingeschränkt werden: Coco-Bonds verwandelten sich in Aktien.

Ein anderer Fall liege vor, zitiert die Börsen-Zeitung die Kommissionsmitteilung, wenn die Bank alle formalen Anforderungen einhielte, dabei aber den „weichen“ Richtwert für Eigenkapitalhöhe verfehle, den Aufsichtsbehörden in bestimmten Fällen festlegen können. Dieser Fall löse keine formale Begrenzung aus: Coco-Bond-Inhaber hielten in dem Fall weiterhin Anleihen in den Händen und können Zinsen kassieren.

In ihrer Mitteilung hat die EU-Kommission laut Börsen-Zeitung die EU-Staaten um Stellungnahme bis Ende März gebeten. Die Ergebnisse werden möglicherweise in die überarbeitete EU-Eigenkapitalrichtlinie einfließen.


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