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Commerzbank-Chefvolkswirt
Privateigentum schafft Frieden und Massenwohlstand
Jörg Krämer

Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank. Foto: Commerzbank
Was Privateigentum wirklich bewegt und warum die Forderungen nach Verstaatlichungen jeder ökonomischen Grundlage entbehren, erklärt Jörg Krämer, Chefvolkswirt bei der Commerzbank.
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Das Thema Nachhaltigkeit bewegt Unternehmen, Kapitalmärkte, Gesetzgeber. Und Menschen. Deshalb präsentieren wir dir hier die Analysen und Thesen der bedeutendsten Nachhaltigkeitsexperten, Top-Ökonomen und Großinvestoren – gebündelt und übersichtlich. Sie sollen dir die wichtigen Entwicklungen auf dem Weg zur nachhaltigen Gesellschaft und Finanzwelt clever und zuweilen kontrovers aufzeigen.
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Forderungen nach Verstaatlichungen scheinen salonfähig zu werden. Aber das bürgerliche Lager ist sich der Bedeutung des Privateigentums für Frieden, Freiheit und Massenwohlstand kaum mehr bewusst. Eine Rückbesinnung auf die Erkenntnisse großer Ökonomen ist notwendig. Vor allem die österreichische Schule der Nationalökonomie hat die Rolle des Privateigentums in einer Tiefe durchdrungen, die heute vielen Ökonomen fremd ist.
Natürlich hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet recht, wenn er beklagt, dass Forderungen nach der Verstaatlichung von Wohnungsbaugesellschaften viele Investoren verunsichern. Aber die bürgerlichen Politiker bewegen sich an der Oberfläche. Ungewollt suggerieren sie, als gehe es nur um Investitionsanreize und mehr Wohnraum - mithin um einen politischen Streit in Einzelfragen. Leider steht viel mehr auf dem Spiel: die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung. Frieden, Freiheit und Demokratie – all das gibt es nicht ohne Privateigentum.
Englische Denker haben Rolle des Privateigentums früh erkannt
Zur Erinnerung: Englische Denker wie Thomas Hobbes (1588 – 1679) und John Locke (1632 – 1704) wenden sich im 17. Jahrhundert vom feudalistischen Gesellschaftsmodell ab und sehen im Privateigentum eine Voraussetzung für eine bürgerliche Gesellschaft, die auf freiwilligen Tauschgeschäften basiert. Der Staat wird als unparteiischer Sicherheits- und Rechtsgarant gedacht, soll das Privateigentum auf Basis eines Gesellschaftsvertrags schützen.
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