LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 2 Minuten

Commerzbank Kündigungen auf Druck der Aufsichtsbehörde unwirksam

Die Commerzbank schloss im Streit mit der New Yorker Bankenaufsicht um die laxen Geldwäschekontrollen einen Vergleich ab. Dieser sah unter anderem Kündigung von vier Angestellten vor. Die drei Hamburger Spezialisten für Schiffsfinanzierung und ein Mitarbeiter aus dem Bereich Financial Institutions sollen „eine zentrale Rolle im Rahmen des unsachgemäßen Verhaltens“ gespielt haben, so die Begründung. 

Nun hat das Frankfurter Arbeitsgericht die Kündigungen für ungültig erklärt, berichtet das Handelsblatt. Die entlassenen Mitarbeiter hätten sich nach deutschem Recht nichts Gravierendes zuschulden kommen lassen, argumentieren die Richter.

Die Commerzbank legt den Betroffenen nach eigenen Angaben kein individuelles Fehlverhalten zu Last. Bei den Kündigungen handele es sich vielmehr um sogenannte Druckkündigungen. Schließlich hätte die Aufsichtsbehörde der Bank mit einem Lizenzentzug in New York gedroht, sollte sie sich nicht von den vier Mitarbeitern nicht trennen wollen, argumentiert das Finanzinstitut.

Keine echte Druckkündigung?

Das Gericht sieht das anders. Denn Druckkündigungen sind in Deutschland an sehr enge Vorgaben gekoppelt. So muss der Arbeitgeber zunächst versucht haben, denjenigen, der auf der Kündigung besteht und andernfalls mit massiven Konsequenzen droht, umzustimmen. Erst wenn diese Versuche versagt haben und das Unternehmen durch eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter in Existenznot geraten würde, sind die Druckkündigungen rechtens.

Die Commerzbank hingegen hat nach Auffassung der Frankfurter Arbeitsrichter nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Denn der Vergleich mit der US-Aufsicht sah nach Handelsblatt-Angaben eine Alternative zu den Kündigungen vor. Falls das deutsche Arbeitsrecht eine Kündigung nicht zulasse, dann sollen die vier Banker zumindest keine Aufgaben übernehmen, die mit Compliance, US-Dollar-Transaktionen oder US-Geschäften zu tun haben, hieß es dort.

Deshalb hat das Frankfurter Arbeitsgericht die Kündigungen für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank soll bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt haben, schreibt das Handelsblatt unter Berufung auf Finanzkreise. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen